Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Ausschussmitglieder fassen einstimmig folgenden empfehlenden

 

Beschluss:

 

Die Wegeverbindung zwischen Ahrbergenweg und Rohrkampsweg soll gemäß § 6 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG) als Gemeindestraße, beschränkt auf die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer, dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.