Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Nein: 9

Die Mitglieder des Ausschusses fassen einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

Der Antrag auf Erlass der Außenbewirtschaftungsgebühr für die Gastronomen wird abgelehnt.

 


Herr Palandt verweist auf die Diskussion in der letzten Sitzung. Es gibt keine Satzung, nach der eine Außenbewirtschaftungsgebühr erhoben wird. Lediglich eine Verwaltungsgebühr ist von den Gastronomen zu zahlen. Während der Dauer der Corona-Pandemie wurden somit keine Gebühren für die Außenbewirtschaftung erhoben. Daher stellt sich die Frage, ob ein Beschluss über den Antrag erforderlich ist oder ob der Antrag vom Antragsteller zurückgezogen wird.

 

Herr Fleischmann stellt klar, dass es ihm um die Gebühren insgesamt geht, somit auch um die Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro für die Genehmigung. Eine Rückzahlung dieser soll erfolgen sowie eine Sicherstellung für die Zukunft, dass keine Gebühren erhoben werden sollen.

 

Herr Gawlik findet es problematisch, einen Beschluss über den Antrag zufassen, zumal eine solche Gebühr gar nicht erhoben wurde.

 

Herr Sund ist der Meinung, dass schon in der letzten Sitzung ausführlich über den Antrag diskutiert wurde. Die Verwaltungsgebühr wird für die Tätigkeiten der Verwaltung erhoben. Dies ist als Teil der Haushaltskonsolidierung anzusehen. Einem Erlass dieser Gebühr kann er nicht zustimmen.