Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Die Ausschussmitglieder fassen einstimmig (4 Enthaltungen, 5 Jastimmen) folgenden

 

Beschluss:

 

Das Protokoll – öffentlicher Teil - über die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr vom 24.03.2022 wird mit der Änderung von Herrn Gawlik genehmigt.

 


Herr Gawlik teilt mit, dass er eine Ergänzung des Protokolls zu TOP 6, Erlass der Außenbewirtschaftungsgebühr, wünscht. Die Ergänzung ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

Weiterhin bemängelt Herr Gawlik, dass in der Einwohnerfragestunde der letzten Sitzung die Verletzung der Compliance-Regeln angesprochen wurde. Eine Antwort der Verwaltung steht noch aus.

 

Die Protokollierung soll auf Wunsch von Herrn Gawlik wie folgt angepasst werden:

„3. Ein weiterer Einwohner aus Hülptingsen bemängelt, dass das Ingenieurbüro, welches den B-Plan am Ostlandring aufgestellt hat, auch später das Sicherheitsaudit erstellt hat. Seiner Meinung nach handelt es sich hier um ein Compliance-Verstoß.

 

Herr Herbst teilt mit, dass nach seiner Auffassung hier kein Verstoß vorliegt, da die Beauftragung des Ingenieurs jeweils durch zwei verschiedene Abteilungen erfolgt sei.

 

Herr Gawlik bittet darum, dass über das Protokoll die hier relevanten Compliance-Regeln dargelegt werden, die für solche Auftragsvergaben gelten.“

 

Nachrichtlich über Protokoll:

Compliance-Regeln werden in der öffentlichen Verwaltung nicht benötigt. Bei der Auftragsvergabe ist das Vergaberecht zu beachten. Im konkreten Fall wurde das Vergaberecht eingehalten

 

Inwiefern Compliance-Regeln bei dem beauftragten Büro vorliegen, ist nicht bekannt.