Herr Dr. Vehling erklärte, dass aus seiner Sicht die Erfordernisse, die eine überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung rechtfertigen würden, nicht gegeben seien. Damit dies der Fall sei, müsse es sich bei den in der Beschlussvorlage aufgeführten Maßnahmen um Maßnahmen handeln, die zwingend erforderlich seien, um die Funktionalität des Neubaus sicher zu stellen. Dies sei seiner Meinung nach nicht der Fall. Aus diesem Grund werde die FDP-Fraktion der Beschlussvorlage nicht zustimmen. Herr Dr. Vehling kritisierte die aus seiner Sicht fehlerhafte Planung des Neubaus der RBG. Er führte hierfür die nicht erfolgte KfW-Förderung an und hob hervor, dass eine Mitkalkulierung der Fördersumme im Rahmen der Auftragsvergabe trotz unsicherer Förderzusage insbesondere hinsichtlich der angespannten Finanzlage der Stadt Burgdorf nicht zu verantworten sei. Ziel müsse es sein, eine bessere Finanzplanung zu gewährleisten und die Kosten nicht aus dem Ruder laufen zu lassen. Deshalb dürften auch nur die tatsächlich notwendigen Maßnahmen im Rahmen des Neubaus umgesetzt werden. Grundsätzlich gelte es, Fehler, wie beim Bau des Kita- und Familienzentrums, zu vermeiden.
Herr Fleischmann kritisierte die Erteilung einer Verpflichtungsermächtigung vor tatsächlichem Baubeginn. Dies sei ein Zeichen für die finanzielle Schieflage Burgdorfs. Er verwies auf die finanziellen Herausforderungen, wie die Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine, die auf die Stadt Burgdorf noch zu kommen. Diese erschwerten eine Finanzierung der nachzubeauftragenden Maßnahmen.
Herr G. Hinz
verwies auf die Beschlussfassung zur Auftragsvergabe an den Totalunternehmer.
Diese beinhalte bereits, dass Elemente des Neubaus wie beispielsweise die
Schließanlage nicht über den Totalunternehmer beauftragt werden. Auch die Fahrradstellplatzüberdachung
wurde bewusst zurückgestellt, um diese günstiger beauftragen zu können. Herr
G. Hinz erklärte, dass die Einrichtung von Sitzgelegenheiten in den Flurzonen sowie einer
Innenhofbeleuchtung sinnvoll, wenn auch nicht zwangsläufig erforderliche Maßnahmen,
seien. Der Bau eines Buswartehäuschens sei gerade für mobilitätseingeschränkte
Menschen sinnvoll. Die Verwendung von Aluminiumfenstern mache letztendlich nur
0,4 Prozent der gesamten Bausumme aus. Zudem seien diese Fenster länger
haltbar. Die Umsetzung der Fotovoltaikanlage auf der Fahrradstellplatzüberdachung
über einen Investor ermögliche es, Kosten einzusparen. Weiterhin sei eine
KfW-Förderung grundsätzlich nur einmalig möglich. Deshalb könne eine solche
Förderung auch für ein anderes Projekt verwendet werden. Herr G. Hinz wies
darauf hin, dass die Erteilung einer Verpflichtungsermächtigung eine
Preis-Absicherung darstelle. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass die
aktuellen Preise bis zur Genehmigung eines Nachtragshaushaltes gehalten werden
könnten. Die SPD-Fraktion werde daher der Beschlussvorlage zustimmen.
Herr Nijenhof erklärte, der
Einbau von Aluminiumfenstern sei nicht notwendig. Die Verwendung von
Kunststofffenstern sei ausreichend. Der Bau eines Bushäuschens könne zudem auf
einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die Umsetzung der Fotovoltaikanlage
auf der Fahrradstellplatzüberdachung halte er hingegen für sinnvoll. Alle
Dächer des Neubaus sollten mit einer entsprechenden Anlage ausgestattet werden.
Eine Risikoabsicherung in der Höhe von 220.000 Euro gewährleiste eine schnelle
Handlungsfähigkeit. Schließlich gelte es, im Sinne der Kinder den Neubau
schnellstmöglich zu realisieren. Herr Nijenhof befürwortete die
veranschlagte Höhe von 1,4 Millionen Euro im Rahmen der Verpflichtungsermächtigung.
Er hätte sich nur eine schnellere Beantragung der Kfw-Förderung gewünscht.
Herr Pollehn erklärte, dass
die Fördermittel bei der Vertragsunterzeichnung nicht miteingeplant worden
seien. Zu diesem Zeitpunkt seien die entsprechenden Fördermöglichkeiten noch
gar nicht existent gewesen. Aus diesem Grund sehe er keinen Zusammenhang
zur Ermächtigungserteilung.
Herr Nijenhof verwies auf die
entsprechende Formulierung in der Beschlussvorlage, in der eine
Gegenfinanzierung durch eine KfW-Förderung formuliert wird.
Frau Heller machte deutlich,
dass eine freie Ausschreibung grundsätzlich die Gefahr auftretender Probleme,
wie das aktuell beim Kita- und Familienzentrum der Fall sei, berge. Bei der
Beauftragung eines Totalunternehmers seien im Festpreis entsprechende
Preisschwankungen schon miteinkalkuliert. Grundsätzlich sei es im Interesse der
Eltern, dass ihre Kinder eine moderne Schule bekämen. Frau Heller
erklärte, dass sie die Errichtung eines Buswartehäuschens für sinnvoll halte.
Herr Köneke teilte mit, dass die CDU-Fraktion die Errichtung eines Buswartehäuschens für nicht sinnvoll erachte. Weiterhin sei die Anschaffung von Aluminiumfenstern nicht erforderlich, sondern Kunststofffenster ausreichend. Eine elektrische Schließanlage hingegen sei sinnvoll, hätte aber bereits mitbeauftragt werden können. Eine Reserve für Risiken in der Bauplanung von 220.000 Euro werde die CDU-Fraktion zwar mittragen, es sei aber zu erwarten, dass die veranschlagten Kosten nicht ausreichen. Grundsätzlich habe sich die Fraktion eine Verpflichtungsermächtigung in der Höhe von 1.000.000 Euro gewünscht, sich mit ihrem Ansinnen aber nicht durchsetzen können. Die Eigenkapitalquote Burgdorfs sei in den vergangenen Jahren gesunken. Deshalb sei mehr Sparsamkeit erforderlich.
Herr Wendt
erklärte, dass er das Buswartehäuschen für nicht erforderlich halte, da dies
nicht kompatibel mit den Wünschen der Schüler*innen sei. Grundsätzlich gelte
es, beim Neubau nach der Prämisse, so viel Bescheidenheit wie möglich, zu
handeln. Die Fotovoltaikanlage
halte er für sinnvoll. Jedoch sei hier mit Mehrkosten zu rechnen. DIE LINKE
werde der Beschlussvorlage nicht zustimmen.
Herr Dr. Vehling kritisierte die
Bezeichnung seiner Person als „Apokalyptiker“. Er habe sich von der
Ratsvorsitzenden gewünscht, dass eine solche Verunglimpfung unterbunden werde. Herr
Dr. Vehling verwies darauf, dass er lediglich die Sorge geäußerte hätte,
dass die Kosten für den Neubau der RBG aus dem Ruder laufen. Herrn G. Hinz
Aussagen, dass beispielsweise ein Buswartehäuschen wünschenswert, aber nicht
zwingend notwendig sei, sehe er als Beleg dafür, dass die Kriterien für eine
Ermächtigungserteilung nicht gegeben seien. Er wünsche sich eine schnelle
Fertigstellung des Neubaus. Hierfür seien keine Nachträge erforderlich.
Herr G. Hinz
kritisierte Herrn Dr. Vehling für die aus seiner Sicht vorherrschende
Panikmache in Bezug auf die Preiserhöhung im Rahmen des Neubaus der RBG.
Herr Bierkamp
kritisierte das Vorgehen der Stadt Burgdorf bei der Beantragung der
KfW-Förderung. Dies hätte schneller erfolgen sollen und sei von der Stadt
verschlampt worden. Auch ein Investor für die Fotovoltaikanlage hätte längst gefunden werden
müssen.
Herr Pollehn wies den Vorwurf
der Verschlampung zurück. Die Einberufung einer zusätzlichen Ratssitzung sei
bewusst erfolgt, um eine öffentliche Diskussion zur Beschlussvorlage zu
ermöglichen.
Herr M. Paul verwies auf die
aus seiner Sicht fehlerhafte Darstellung von Herrn Dr. Vehling. Demnach handele
es sich bei der in der Beschlussvorlage enthaltenen Maßnahme nicht um einen
Nachtrag, sondern um eine Ergänzung der Beschlussvorlage.
Herr Fleischmann titulierte die Beschlussvorlage als unseriös und
prophezeite weitere Kosten für den Neubau.
Herr Nijenhof bat um eine Abstimmung der einzelnen Punkte der
Beschlussvorlage.
Frau Meinig ließ über die einzelnen Punkte der Beschlussvorlage
abstimmen.
Der Rat fasste bei 27 Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen folgenden
Beschluss:
Der Rat stimmt
gemäß § 119 Abs. 5 NKomVG der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von bis zu maximal 1.400.000 € für das Produktkonto 21800.787100
(Auszahlungen für Neubau IGS) zu.
Folgende noch zu
vergebende Maßnahmen sind von der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfasst:
Der Rat fasste bei 27 Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung
folgenden
Beschluss:
1) Die
Stadt beauftragt den TU die vorbereitenden Maßnahmen für eine
Fahrradstellplatzüberdachung mit einer Fotovoltaikanlage (z.B. Fundamente,
Kabelanschlüsse) zu installieren. Die Fotovoltaikanlage soll durch einen
Investor entsprechend den vorliegenden Plänen errichtet werden. Es soll dabei
versucht werden, ein verbundenes Unternehmen als Investor zu beauftragen.
Sofern dies nicht möglich ist, soll ein Investor mittels Ausschreibung gesucht
werden.
Der Rat fasste bei 26 Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung
folgenden
Beschluss:
2)
Die Sitzgelegenheiten in den Flurzonen werden beim TU
nachbeauftragt.
Der Rat fasste bei 27 Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen folgenden
Beschluss:
3) Die
vorbereitenden Maßnahmen für die Innenhofbeleuchtung werden beim TU-
beauftragt.
Der Rat fasste bei 18 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen folgenden
Beschluss:
4)
Der Bau eines Buswartehäuschens wird beim TU nachbeauftragt.
Der Rat fasste bei 18 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen folgenden
Beschluss:
5)
Der Einbau von Aluminiumfenstern wird beim TU
nachbeauftragt.
Der Rat fasste bei 29 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimmen und eine Enthaltung
folgenden
Beschluss:
6) Die notwendigen
Teilleistungen Feuerlöscher, Einbauten Sporthalle und Fertigstellungspflege
werden beim TU nachbeauftragt.
Der Rat fasste bei 27 Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung
folgenden
Beschluss:
7)
Der
Neubau der RBG erhält eine vollelektronische Schließanlage. Planung und
Baubegleitung erfolgen durch Abt. 25.
Der Rat fasste bei 18 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen folgenden
Beschluss:
8)
Für
Risiken der Bauplanung werden 220.000 € im Haushalt 2023 bereitgestellt.