Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Rat fasste bei 29 Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen folgenden

 

Beschluss:

 

Das Rathaus I wird als Verwaltungsstandort inklusive Öffnung als Bürger*innenhaus genutzt. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Raumkonzept gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro zu erarbeiten und in den weiteren Planungen umzusetzen.

 


Herr Fleischmann verdeutlichte die Bedeutung der Einrichtung eines Bürgerhauses im Rathaus I zur Belebung der Innenstadt. Aus diesem Grund sprach er sich gegen die Nutzung des Rathaus I als reinen Verwaltungsstandort aus. Er erklärte, dass er sich bei der Abstimmung enthalten werde, da aus seiner Sicht die Nutzung des Rathauses als Verwaltungsstandort im Vordergrund stehe.

 

Herr Dr. Vehling befürwortete die Nutzung des Rathaus I als zentralen Standort zur Förderung von Tourismus, Kultur und Wirtschaft. Dieser Aspekt komme aus seiner Sicht in der Beschlussvorlage zu kurz. Damit bleibe das Potential der Profilbildung, um sich von anderen Städten abzugrenzen, ungenutzt.

 

Herr Dr. Kaever sprach sich ebenfalls gegen die Nutzung des Rathaus I als reinen Verwaltungsstandort aus. Er befürwortete eine Öffnung für die Bürger*innen. Herr Dr. Kaever äußerte die Sorge, dass der Rat bei der künftigen Entscheidung über die Nutzung des Rathauses zu wenig miteinbezogen werde. Aus diesem Grund halte er die Einrichtung eines Arbeitskreises für sinnvoll. Der entsprechende Änderungsantrag sei jedoch abgelehnt worden. Die vom Bürgermeister versprochene intensive Einbindung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau bei den weiteren Planungen halte er für dringend erforderlich.

 

Herr Köneke verwies auf die Auswahl der Reihenfolge der Sanierung der Rathäuser gemäß deren Sanierungsaufwand. Eine endgültige Nutzung des Rathauses I sei aus seiner Sicht erst 2025 möglich. Deshalb gebe es noch genügend Zeit über die genaue Nutzung zu diskutieren. Die vorliegende Beschlussfassung biete genügend Spielraum, eine adäquate Nutzung zu gewährleisten. Gleichwohl solle die Umsetzung des Projektes schnellstmöglich erfolgen.

 

Herr Pollehn verwies darauf, dass die Steigerung der Attraktivität der Stadt Burgdorf ein wichtiges Ziel des Sanierungskonzeptes sei. Gleichzeitig gelte es Arbeitsplätze für die städtischen Mitarbeiter*innen zu schaffen. Dafür wünsche er sich, keine neue Mietsituation herzustellen, sondern städtisches Eigentum zu generieren. Hierfür bat er den Rat um dessen Unterstützung. Das vorliegende Konzept biete die Möglichkeit, alle in Frage kommende Optionen zu entwickeln.

 

Herr Gawlik kritisierte, dass das Konzept zu viele Fragen offenließe. Deshalb sei es für ihn die logische Konsequenz, die vorliegende Beschlussvorlage abzulehnen. Auch berücksichtige das Konzept nicht genügend die Möglichkeiten, Burgdorf für die Bürger*innen erlebbar zu machen. Grundsätzlich gelte es Lösungen zu entwickeln, wie dem Rathaus eine bessere Außenwirkung zugewiesen werden könne.

 

Herr Dr. Vehling erklärte, dass es zunächst einmal erforderlich sei, den Zweck der geplanten Baumaßnahmen im Rathaus I zu bestimmen. Ohne eine entsprechende strategische Ausrichtung bestünde die Gefahr, an den Zwecken und Funktionen, die die Räume erfüllen sollen, vorbeizubauen. Gleichzeitig stellte Herr Dr. Vehling in Frage, ob für die Schaffung von Büroräumen hinsichtlich der Finanzlage der Stadt Burgdorf tatsächlich Eigentum notwendig sei. Zudem verwies er darauf, dass das Rathaus I hinsichtlich seiner Funktionalität wenig geeignet sei, um Arbeitsplätze für die Verwaltung einzurichten.

 

Herr Nijenhof sprach sich ebenfalls gegen das Rathaus I als Verwaltungsstandort aus und plädierte dafür lieber an anderer Stelle einen angemessenen Standort für die Verwaltung zu schaffen. Zudem halte er die Verlegung des Trauzimmers aufgrund der emotionalen Bindung der Bürger*innen für ungeeignet. Gleichwohl halte er das vom Bürgermeister vorgeschlagene Konzept für sinnvoll und werde diesem auch zustimmen.

 

Herr Zapf sprach sich für den Ausbau von Home-Office-Arbeitsplätzen aus, um mehr Flexibilität bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen.

 

Herr Pollehn teilte mit, dass zukünftig Trauungen sowohl im Rathaus I, im Rathaus II und an externen Orten, wie Otze und dem neu ausgeschriebenen Standort möglich sein sollen. Grundsätzlich gehöre die Einrichtung von Home-Office-Arbeitsplätze bereits zur Raumplanung.