Der Rat fasste bei 31
Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung folgenden
Beschluss:
Der Rat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung.
Herr Fleischmann teilte mit, dass er aufgrund der zuvor getätigten Aussagen des Bürgermeisters zur Finanzsituation der Stadt Burgdorf der Entlastung nicht zustimmen könne.