Nachtrag: 31.01.2022

Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Herr Brinkmann weist darauf hin, dass er in der kommenden Ortsratssitzung von Ramlingen-Ehlershausen am 08.02.2022 ebenfalls zu dem Thema berichten werde und lädt ein, an der digitalen Ortsratssitzung teilzunehmen. Die Firma Hartmann Valves hat Betriebsstandorte in Ehlershausen und in Celle und verfolgt das Ziel, diese an einen Betriebsstandort zusammenzulegen. Die Verwaltung möchte die Firma Hartmann Valves ermutigen, dies in Ehlershausen zu tun und möchte mit den hier zu beratenden Vorlagen ein klares Zeichen setzen. Herr Brinkmann stellt die Vorlagen im Einzelnen vor und erläutert, dass die größte Hürde für eine Verwirklichung der Planung, die Lage der Flächen im bestehenden Landschaftsschutzgebiet LSG H-16 „Burgdorfer Holz“ sei. Dementsprechend liege im Falle einer positiven Beschlussfassung durch die politischen Gremien der Stadt der Arbeitsschwerpunkt der Verwaltung darin, einen gut begründeten Antrag auf Teillöschung des LSG bei der Region Hannover zu stellen.

Ein weiteres Signal sei die hier vorgeschlagene Vorkaufsrechtssatzung, welche es der Stadt ermögliche, bei Grundstücksveräußerungen intervenieren zu können. Dadurch bestehe die Möglichkeit der Einflussnahme, wenn Eigentümer beabsichtigen Flächen zu verkaufen. Die Vorkaufsrechtssatzung gelte nur für das Bauvorverfahren. Für den Betriebsstandort ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes beabsichtigt.

 

Herr Raguse stellt die Frage, ob eine Ausweisung als Gewerbegebiet eine Ansiedlung weiterer Gewerbetreibender zur Folge hätte.

 

Herr Brinkmann verneint mit Verweis auf das bestehende Landschaftsschutzgebiet. Eine Löschung von Landschaftsschutzgebieten ist nur unter großen Hürden möglich. Die Region würde im Falle eines herkömmlichen Gewerbegebietes ihre Zustimmung voraussichtlich nicht erteilen. Bei einem Betriebsstandort für ein konkretes Unternehmen bestünden dagegen bessere Chancen. Die Firma Hartmann Valves ist ein zukunftsfähiges Unternehmen, das voraussichtlich auch in 70 Jahren noch als Gewerbestandort bestehen werde. Dem Unternehmen müsse eine langfristige Perspektive geboten werden, um es von dem Standort Burgdorf überzeugen zu können.

 

Herr Raguse fragt, ob daraus geschlossen werden könne, dass die Stadt Burgdorf die entsprechenden Flächen erwerbe und später an die Firma Hartmann Valves weiterveräußere.

 

Herr Brinkmann verneint dies. Die Firma Hartmann Valves solle angehalten werden, die Flächen selbst zu erwerben.

 

Bürgermeister Pollehn macht deutlich, dass das Unternehmen Hartmann Valves jetzt an dem Punkt stehe zu entscheiden, ob es nach Burgdorf oder Celle gehe. Sollten die Bemühungen, das Unternehmen in Burgdorf zu halten, scheitern, bedeutete dies unweigerlich ein Gewerbesteuerrückgang für Burgdorf. Das Unternehmen Hartmann Valves ist ein innovatives Unternehmen, das weltweit tätig ist.

 

Ortsbürgermeister Meyer verweist auf den Koalitionsvertrag, nachdem Landschaftsschutzgebiete nicht mehr gelöscht werden dürften und fragt, wie sich das in diesem Falle verhalte.

 

Herr Raguse fragt weiter, ob dafür bisher nicht geschützte Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden müssten.

 

Herr Brinkmann bestätigt die Aussage von Ortsbürgermeister Meyer und erläutert, welche Ausnahmen es gebe. Auf die Frage von Herrn Raguse erwidert er, dass die Löschung von 10 Hektar Landschaftsschutzgebiet nicht zwangsweise die Ausweisung von 10 Hektar Landschaftsschutzgebiet an anderer Stelle erfordere. Ein Fachmann prüfe die ökologische Wertigkeit des zu löschenden Gebietes. Anschließend könnten beispielsweise fachlich geeignetere Flächen ausgewiesen oder alternativ bereits ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete aufgewertet werten. Nach Beschlussfassung solle hier in die konkrete Planung eingestiegen werden.

 

Herr Buchholz fragt, warum die Bezeichnung Ehlershausen genommen wurde, wenn das Gebiet in der Gemarkung Otze liege.

 

Herr Brinkmann bietet an, das Projekt umzubenennen, bittet aber um vorherige Festlegung eines Namens in den Ortsräten.

 

Herr Raguse schlägt vor, den Flurstücknamen zu nehmen.

 

Herr Buchholz lehnt dies ab, da es anhand des Flurstücknamens keinem Ort zugeordnet werden könne.

 

Es entsteht eine kurze Diskussion zur Namensgebung ohne konkretes Ergebnis.

 

Nachträgliche Anmerkung der Fachabteilung:

Die Bezeichnung des förmlichen Planverfahrens und die spätere Benennung des Gebiets (also z.B. bei der Vermarktung oder der offiziellen Beschilderung) müssen nicht zwangsläufig gleich sein. Im vorliegenden Fall könnte es sich anbieten, die Bezeichnung des förmlichen Planverfahrens um den Zusatz „Otze“ zu ergänzen (wegen der Lage in der entsprechenden Gemarkung) und das Gebiet dann später, z. B. bei der offiziellen Beschilderung, nach dem einzigen Unternehmen zu benennen, das dort ansässig wird, ggf. ergänzt um den Zusatz „Ehlershausen“ – also „Hartmann Ehlershausen“.

 

Ortsbürgermeister Meyer verweist auf die nachfolgenden Beratungen und fasst zusammen, dass im Ortsrat Konsens darüber bestehe, dass das Projekt mitgetragen werden könne. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.