Sitzung: 14.02.2022 Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2021 1756
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Ausschusses
für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten einstimmig den folgenden
empfehlenden Beschluss:
1.Aufstellungsbeschluss 65. Änderung des FNP
„Gewerbestandort Ehlershausen“
Das Verfahren zur 65. Änderung des Flächennutzungsplans
wird für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich eingeleitet.
(Aufstellungsbeschluss nach §2 BauGB). Ziel ist die Darstellung von
gewerblichen Bauflächen einschließlich der erforderlichen Kompensationsflächen
sowie eine angemessene Einbindung des Standortes in die Landschaft.
2.Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 2-19
„Gewerbe-/Industriestandort Ehlershausen“
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.2-19 „Gewerbe-/Industriestandort Ehlershausen“ wird für den in der Anlage 2 gekennzeichneten Geltungsbereich eingeleitet (Aufstellungsbeschluss nach §2 Abs.1 BauGB). Ziel ist die Entwicklung eines neuen Gewerbe-/Industriestandortes einschließlich der erforderlichen Kompensationsflächen sowie eine angemessene Einbindung des Standortes in die Landschaft.
Frau Voß erklärte, dass es ergänzend zu den Ausführungen der letzten Sitzung ihrer Fraktion wichtig sei, dass Unternehmen Hartmann in Burgdorf zu halten. So habe ihre Fraktion diesbezüglich bereits Kontakt zu der SPD-Fraktion der Regionsversammlung aufgenommen.