Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

1.     Aufstellungsbeschluss 65. Änderung des FNP „Gewerbestandort Ehlershausen“

Das Verfahren zur 65. Änderung des Flächennutzungsplans wird für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich eingeleitet (Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauBG). Ziel ist die Darstellung gewerblichen Bauflächen einschließlich der erforderlichen Kompensationsflächen sowie eine angemessene Einbindung des Standortes in die angrenzende Landschaft.    

2.     Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 2-19 "Gewerbe- / Industriestandort Ehlershausen"

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2-19 „Gewerbe- / Industriestandort Ehlershausen“ wird für den in Anlage 2 gekennzeichneten Geltungsbereich eingeleitet (Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB).        
Ziel ist die Entwicklung eines neuen Gewerbe- /Industriestandortes einschließlich der erforderlichen Kompensationsflächen sowie eine angemessene Einbindung des Standortes in die angrenzende Landschaft.    

In der anschließend eingeschobenen Einwohnerfragestunde wurden keine Fragen gestellt.

Nachträgliche Anmerkung der Abteilung Stadtplanung über das Protokoll:

Die Bezeichnung des förmlichen Planverfahrens und die spätere Benennung des Gebiets (also z.B. bei der Vermarktung oder der offiziellen Beschilderung) müssen nicht zwangsläufig gleich sein. Im vorliegenden Fall könnte es sich anbieten, die Bezeichnung des förmlichen Planverfahrens um den Zusatz „Otze“ zu ergänzen (wegen der Lage in der entsprechenden Gemarkung) und das Gebiet dann später z.B. bei der offiziellen Beschilderung nach dem einzigen Unternehmen zu benennen, das dort ansässig wird, ggf. ergänzt um den Zusatz „Ehlershausen“ – also „Hartmann Ehlershausen“.


Die Tagesordnungspunkte 2-4 wurden gemeinsam behandelt.

Herr Brinkmann erläuterte die Vorlagen anhand einer Präsentation und hob hervor, dass die größte Hürde für eine Verwirklichung der Planung die Lage der Flächen im bestehenden Landschaftsschutzgebiet LSG H-16 „Burgdorfer Holz“ sei. Dementsprechend liege im Falle einer positiven Beschlussfassung durch die politischen Gremien der Stadt der Arbeitsschwerpunkt der Verwaltung darin, einen gut begründeten Antrag auf Teillöschung des LSG bei der Region Hannover zu stellen.

Die umfangreiche Präsentation ist aus ökologischen Gründen nur im Bürgerinformationssystem unter www.burgdorf-ratsinfo.de/bi zu dieser Sitzung abrufbar sowie dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt.

Die Mitglieder des Ortsrates begrüßten die Absicht der Firma Hartmann Valves GmbH, die beiden bestehenden Betriebsstandorte der Firma künftig in Ehlershausen zu bündeln, und äußerten ihre Zuversicht, dass im Rahmen der späteren objektkonkreten Planung eine auch in ökologischer Hinsicht vorbildliche Umsetzung des Projekts erfolgen werde.

Die Mitglieder des Ortsrates diskutierten zudem die im Rahmen der Sitzung des Ortsrates Otze am 03.02.2022 geäußerte Anregung, aufgrund der Lage der Flächen in der Gemarkung Otze die Gebietsbezeichnung des Gewerbestandortes um den Zusatz „Otze“ zu ergänzen (also Gewerbestandort „Otze / Ehlershausen“), und äußerten sich skeptisch zu diesem Ansinnen.

Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden