Sitzung: 08.02.2022 Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2021 1756
Beschluss:
1.
Aufstellungsbeschluss 65. Änderung des
FNP „Gewerbestandort Ehlershausen“
Das Verfahren zur 65. Änderung des
Flächennutzungsplans wird für den in
Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich eingeleitet
(Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauBG). Ziel ist die Darstellung
gewerblichen Bauflächen einschließlich der erforderlichen Kompensationsflächen
sowie eine angemessene Einbindung des Standortes in die angrenzende Landschaft.
2.
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 2-19 "Gewerbe- /
Industriestandort Ehlershausen"
Das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2-19 „Gewerbe- /
Industriestandort Ehlershausen“ wird für den in Anlage 2 gekennzeichneten
Geltungsbereich eingeleitet (Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB).
Ziel ist die Entwicklung eines neuen Gewerbe- /Industriestandortes
einschließlich der erforderlichen Kompensationsflächen sowie eine angemessene
Einbindung des Standortes in die angrenzende Landschaft.
In der anschließend eingeschobenen
Einwohnerfragestunde wurden keine Fragen gestellt.
Nachträgliche Anmerkung der Abteilung Stadtplanung
über das Protokoll:
Die Bezeichnung des förmlichen Planverfahrens und die
spätere Benennung des Gebiets (also z.B. bei der Vermarktung oder der
offiziellen Beschilderung) müssen nicht zwangsläufig gleich sein. Im
vorliegenden Fall könnte es sich anbieten, die Bezeichnung des förmlichen
Planverfahrens um den
Zusatz „Otze“ zu ergänzen (wegen der Lage in der entsprechenden Gemarkung) und das
Gebiet dann später z.B. bei der offiziellen Beschilderung nach dem einzigen
Unternehmen zu benennen, das dort ansässig wird, ggf. ergänzt um den Zusatz
„Ehlershausen“ – also „Hartmann Ehlershausen“.
Die
Tagesordnungspunkte 2-4 wurden gemeinsam behandelt.
Herr Brinkmann erläuterte die Vorlagen
anhand einer Präsentation und hob hervor, dass die größte Hürde für eine
Verwirklichung der Planung die Lage der Flächen im bestehenden
Landschaftsschutzgebiet LSG H-16 „Burgdorfer Holz“ sei. Dementsprechend liege
im Falle einer positiven Beschlussfassung durch die politischen Gremien der
Stadt der Arbeitsschwerpunkt der Verwaltung darin, einen gut begründeten Antrag
auf Teillöschung des LSG bei der Region Hannover zu stellen.
Die umfangreiche Präsentation ist aus ökologischen
Gründen nur im Bürgerinformationssystem unter www.burgdorf-ratsinfo.de/bi zu dieser Sitzung abrufbar sowie dem Originalprotokoll
als Anlage 1 beigefügt.
Die Mitglieder des Ortsrates begrüßten die Absicht der
Firma Hartmann Valves GmbH, die beiden bestehenden Betriebsstandorte der Firma
künftig in Ehlershausen zu bündeln, und äußerten ihre Zuversicht, dass im
Rahmen der späteren objektkonkreten Planung eine auch in ökologischer Hinsicht
vorbildliche Umsetzung des Projekts erfolgen werde.
Die Mitglieder des Ortsrates diskutierten zudem die im
Rahmen der Sitzung des Ortsrates Otze am 03.02.2022 geäußerte Anregung,
aufgrund der Lage der Flächen in der Gemarkung Otze die Gebietsbezeichnung des
Gewerbestandortes um den Zusatz „Otze“ zu ergänzen (also Gewerbestandort „Otze
/ Ehlershausen“), und äußerten sich skeptisch zu diesem Ansinnen.
Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden
