Beschluss:

 

Die Neufassung des Gebührentarifs der Friedhofsgebührensatzung wird beschlossen. Für die Gebühr für die Grabnutzungsgebühren wird ein Kostendeckungsgrad von 80 % festgelegt. Die Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle (Kapellennutzung, Verabschiedungsraum und Kühlraum) werden mit einem Kostendeckungsgrad von 50% erhoben.


Frau Meinig erinnerte daran, dass in der Vergangenheit bei bereits kurzem Überziehen der im Kostentarif genannten 30-minütigen Trauerfeier oftmals eine doppelte Nutzungsgebühr in Rechnung gestellt worden sei und bat darum, hier eine passende Lösung zu finden.

Herr Kugel versicherte, dass an dieser Stelle auch künftig mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl vorgegangen werde.

Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten habe sich im Vorfeld für die Beschlussalternative 2 – also Kostendeckungsgrad von 80 % - ausgesprochen.

 

Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden