Sitzung: 07.02.2022 Ausschuss für Haushalt, Finanzen u. Verwaltungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2021 1746
2. Alternative:
Die Neufassung des
Gebührentarifs der Friedhofsgebührensatzung wird beschlossen. Für die Gebühr
für die Grabnutzungsgebühren wird ein Kostendeckungsgrad von 80 % festgelegt.
Die Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle (Kapellennutzung,
Verabschiedungsraum und Kühlraum) werden mit einem Kostendeckungsgrad von 50%
erhoben.
Frau Krause erklärte, dass die Friedhofsgebührenkalkulation
erstmalig extern vergeben wurde.
Frau Rauber von der Fa. PlanRat Perspektive Friedhof stellte anhand einer Präsentation die Gebührenkalkulation vor und erläuterte die einzelnen Positionen (die Präsentation ist aus ökologischen Gründen nur im Bürgerinformationssystem unter www.burgdorf-ratsinfo.de zu dieser Sitzung abrufbar sowie dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt).
Herr Nijenhof erkundigte sich nach den Kosten für den Friedhof an der Bahnhofstraße.
Antwort über Protokoll:
Im Jahr 2019 fielen hierfür Kosten von insgesamt 20.209,45 € an. Nach
den vorläufigen Berechnungen in der Betriebsabrechnung für 2020 sind hier
voraussichtliche Kosten in Höhe von rd. 19.650 € angefallen.
Die Frage von Herrn Nijenhof, ob auch der Friedwald Uetze beim Vergleich der Gebühren herangezogen wurde, beantwortete Frau Krause dahingehend, dass dieser eine andere Struktur aufweise und deshalb hier kein Vergleich der Gebühren vorgenommen wurde. Wegen ähnlicher Strukturen wurde der kirchliche Friedhof zum Vergleich herangezogen.
In der weiteren Diskussion zum Kostendeckungsgrad erkundigte sich Herr Dreeskornfeld, warum eine Kostendeckung von 100% kein Thema sei. Hierzu erklärte Frau Krause, dass die Verwaltung bisher immer Alternativen zum Kostendeckungsgrad dargestellt habe, dieser könne aber auch bei 100% liegen. Die Entscheidung über den zu beschließenden Kostendeckungsgrad liege bei der Politik.
Herr Pollehn ergänzte, dass aufgrund des Kostendeckungsgebots erst einmal von einer 100%igen Deckung ausgegangen werden müsse. Diese wurde auch in der Verwaltung diskutiert. Letztendlich sei das aber eine politische Entscheidung. Um wettbewerbsfähig bleiben zu können, wurden jetzt die zwei Alternativen wie in der Vorlage aufgeführt vorgeschlagen. Die Verwaltung tendiere zu einer 80%igen Deckung bei den Grabnutzungsgebühren, bei der Trauerhalle zu einer 50%igen Deckung.
Frau Krause erklärte in Bezug auf die Diskussion zur zeitlichen Nutzung der Trauerhallen, dass hier nicht auf die Minute genau abgerechnet werde, allerdings müssten die Zeiten bei Folgeterminen schon eingehalten werden. Um alle Möglichkeiten zur Nutzung offen zu lassen, würde sie sich aber dafür aussprechen, die kurzen Nutzungszeiten in der Gebührenordnung zu belassen.
Die Frage von Frau Buhndorf zur gleichzeitigen Durchführung von Bestattungen auf verschiedenen Friedhöfen beantwortete Frau Krause dahingehend, dass dieses nur möglich sei, wenn alle drei Friedhofsgärtner zur Verfügung ständen und es sich z.B. bei allen Bestattungen um Urnenbestattungen handele, die einen geringeren Aufwand verursachen würden. Andernfalls müssten die Termine nacheinander vergeben werden.
In der weiteren Diskussion zeichnete sich ab, dass die Tendenz der Ausschussmitglieder zur Alternative 2 der Beschlussempfehlung gehe. Von daher ließ Herr Hinz zuerst über diesen Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten empfahl einstimmig folgenden Beschluss: