Beschluss:

 

Den kommenden Bescheiden über die Erhebung der Hundesteuer sollen Merkblätter mit Rechten und Pflichten von Hundehaltern beigefügt werden.

 

Antwort über das Protokoll:

Da die Steuerbescheide 2022 bereits im Januar verschickt wurden, kann das Merkblatt nur bei Neuanmeldungen mitgesendet werden. Alle anderen Hundehalter/innen erhalten es mit dem Steuerbescheid 2023.


Herr Raguse berichtet von der bisherigen Diskussion in der konstituierenden Ortsratssitzung und dass er diese zum Anlass genommen habe, eine Anfrage bei dem Datenschutzbeauftragten zu stellen, ob die Daten der Hundehalter zur Versendung eines Merkblattes mit Rechten und Pflichten von Hundehaltern genutzt werden dürfen. Laut Aussage des Datenschutzbeauftragten sei dies nicht zulässig. Alternativ könne ein solches Merkblatt den Hundesteuerbescheiden beigefügt werden. Herr Raguse fragt, ob die Steuerbescheide für dieses Jahr schon versandt wurden. Weiter möchte er wissen, ob die Verwaltung für die Straßenreinigungspflicht an Wirtschaftswegen, Grünstreifen und anderen öffentlichen Flächen zuständig sei und ob und in welchem Umfang sie dieser nachkomme.

 

Bürgermeister Pollehn sagt zu, dies zu prüfen.

 

Antwort über das Protokoll:

Eine städtische Straßenreinigungspflicht besteht gemäß § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) für die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.

 

In der Straßenreinigungssatzung und –verordnung der Stadt Burgdorf ist der Umfang und die Reinigungshäufigkeit geregelt. Diese kann auf der Internetseite der Stadt Burgdorf eingesehen werden.

Die Reinigung der Fahrbahnen erfolgt wöchentlich oder 14-tägig gemäß Reinigungsklasse. Die Gehwegreinigung, alternativ die Reinigung schmaler Fahrbahnabschnitte (z. B. Stiche in Baugebieten ohne Gehweg), ist den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen. Diese Reinigung erfolgt nach Bedarf. Ebenso wird die Reinigung von Radwegen, Parkplätzen u. a. Verkehrsanlagen von den Mitarbeitenden der städtischen Bauhöfe nach Bedarf durchgeführt.

 

Eine Reinigungspflicht für Wirtschaftswege oder andere Verkehrsbereiche, außer den zuvor beschriebenen, besteht nicht. Deshalb erfolgt hier keine Reinigung.

 

Eine „Reinigungspflicht“ für Grünflächen besteht nicht.

Diese werden so unterhalten, dass der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen wird. Darüber hinaus werden bei der Unterhaltung ökologische, ästhetische und für die Nutzung erforderliche Aspekte berücksichtigt. An Wirtschaftswegen bedeutet dies z. B., dass i. d. R. entlang der Wegekanten einmal im Jahr auf ca. 1 – 1,5 Metern Breite gemäht wird.

Reinigungsleistungen, wie z. B. Müll sammeln, können personell nur einmal in der Woche in der Innenstadt durchgeführt werden. Darüber hinaus erfolgt die regelmäßige Leerung der Mülleimer auf öffentlichen Flächen, i. d. R. ein- bis zweimal pro Woche.

 

Herr Raguse regt weiter an, den Hundehaltern gratis Hundebeutel zur Verfügung zu stellen. An einigen Stellen, wie beispielsweise im Stadtpark, würde dies bereits umgesetzt und er wünsche sich dies ebenfalls für Otze.

 

Bürgermeister Pollehn bittet darum hier den Nutzen/Kosten-Vergleich zu ziehen. Die Bereitstellung von Kotbeuteln würde nicht nur Mehrkosten für die Beschaffung nach sich ziehen. Insbesondere der Organisationsaufwand stehe in keinem Verhältnis zu dem Nutzen und binde unnötig Personalressourcen. Bürgermeister Pollehn schlägt vor mit den Hundehaltern das direkte Gespräch zu suchen. Oftmals sei dies der leichtere Weg.

 

Ortsbürgermeister Meyer befürchtet, die bereitgestellten Hundekotbeutel würden zweckentfremdet oder ungenutzt bleiben.

 

Herr Höfner vermutet, dass Hundebesitzer, die die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht beseitigen, dies auch mit gratis Hundekotbeutel nicht täten.

 

Herr Kanthak verweist darauf, dass Hundekotbeutel günstig zu erwerben seien.

 

Herr Buchholz fragt, ob Hinweise zu Rechten und Pflichten von Hundehaltern bereits im Hertakurier veröffentlicht wurden.

 

Ortsbürgermeister Meyer nimmt an, dass derartige Aktionen so wirkungslos blieben, wie die bereits durchgeführten. Er spricht dabei eine Aktion der Kita an, bei der Fähnchen in Hundehaufen gesteckt wurden. Ortsbürgermeister Meyer lässt darüber abstimmen, ob den Hundehaltern ein Merkblatt den Steuerbescheiden beigefügt werden soll.  

 

Der Ortsrat fasst mit 4 Ja-Stimmen folgenden