Sitzung: 03.02.2022 Ortsrat Otze
Beschluss:
Das Protokoll über die Sitzung des Ortsrates vom 18.11.2021 wird mit der vorangegangenen Änderung einstimmig genehmigt.
Ortsbürgermeister Meyer erinnert an
noch offene Punkte aus dem Protokoll vom 23.09.2021 und bemängelt, dass die
Kostenfrage hinsichtlich der Kompensationsflächen (a) noch nicht beantwortet
wurde. Er bittet dies nachzuholen. Weiter fehle noch die Vorlage zur
Neupflanzung (b). Hinsichtlich der Rampe vor dem FANHaus bei Wahlen bittet Herr Meyer um Mitteilung, welche Kosten
bei einer Ausweitung auf den ganzen Weg entstehen würden (c).
Antworten der Fachabteilung:
Zu (a) Antwort der Abteilung
Tiefbau:
Die Anlage der
Kompensationsfläche verursacht folgende Kosten:
·
Für die Erdarbeiten (Abschieben der
Oberbodenschicht auf den zukünftigen Heideflächen und Auftrag auf der
Grünlandfläche) sowie für die Ansaat des Grünlandes werden rd. 56.000 €
veranschlagt.
·
Die Pflanzung und 3-jährige Pflege von 3
Bäumen verursachen Kosten von rd. 3.000 €.
·
Das Saatgut für die Grünlandfläche hat 3.000
€ gekostet.
·
Die Kosten für die Lieferung und die
Ausbringung von Rohhumus auf die zukünftigen Heideflächen werden
voraussichtlich 10.000 € betragen.
·
Damit betragen die Kosten für die Herstellung
gesamt 72.000 €
Pflege der
Kompensationsfläche:
·
Die Grünlandfläche (18.500 m²) wird einmal im
Jahr gemäht mit Abfuhr des Schnittgutes. Es entstehen jährliche Kosten von rd.
3.400 €.
·
Die Heideflächen werden ebenfalls einmal im
Jahr mit Abfuhr des Mähgutes gemäht (rd. 31.200 m²). Für die Pflege werden
jährlich rd. 5.600 € aufgewendet.
·
Insgesamt werden für die Pflege rd. 9.000 €
im Jahr benötigt.
Für die Pflege und die
Anlage der Flächen liegen aktuelle Angebote vor. Es wird versucht für die
Grünlandfläche einen Pächter zu finden.
Zu (b) Antwort
der Abteilung Tiefbau:
In dieser Pflanzsaison
werden in Otze folgende Baumpflanzungen durchgeführt:
- Heeg: zwei Eichen
(Ersatzplanzungen für Nr. 240 u. 250)
- Celler Weg: zwei Linden
(Ersatzpflanzungen für Nr. 130 und 250)
- Maschdamm: zwei Eichen
(neue Standorte)
- Engelsche Wiesen: eine
Mehlbeere (Ersatzpflanzung für Nr. 30)
- Weferlingser Weg: eine
Birne (Ersatzpflanzung für Nr. 100)
Darüber hinaus hat am 22.
Februar 2022 ein Ortstermin im Freiengericht stattgefunden, um eine weitere
Baumpflanzung zu besprechen, die über Spenden finanziert werden soll.
Der Ausbau der Baumstandorte
in befestigten Flächen orientiert sich an den Empfehlungen für Baumpflanzungen
(Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen) der FLL
(Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Beispiele
für den Aufbau der Baumgruben in befestigten Flächen liegen als Anlage 2 bei.
Schließlich wird ergänzend
auf die Mitteilungsvorlage M 2021 1612/1 verwiesen, die auch über das
Bürgerinformationsportal zur Verfügung steht.
Zu (c) Antwort der Abteilung
Gebäudewirtschaft:
Bei
der Ausführung ist die DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – öffentlich zugängliche
Gebäude“ zu berücksichtigen. So muss eine Rampenneigung von 6 %, ein
Radabweiser, ein Sicherungsgeländer berücksichtigt und das Außengeländer
angepasst werden. Die Zufahrtsbreite in eine Richtung muss 1,20 m, die
Aufstell- und Bewegungsfläche vom Eingang muss min. 1,50 m x 1,50 m betragen.
Anschließend ist zu prüfen, ob im Gebäude die Bewegungsflächen nutzbar sind
(Stufen, Barrieren etc.) und die Türbreite mind. 90 cm beträgt.
Es
handelt sich dabei um umfangreiche Maßnahmen.
Eine
Kostenschätzung wird erarbeitet, wenn die Maßnahmen in Erwägung gezogen und die
Anforderungen daraufhin geprüft werden, z. B. auch Tragfähigkeit des vorh.
Bodens, die Grundstückssituation und die denkmalgerechte Ausführung.
Eine
Kostenschätzung würde sich auf mind. 20.000 Euro belaufen. Daher stellt sich
die Frage, ob diese Lösung für das Gebäude zielführend ist.
Herr Raguse fragt, ob der im Protokoll vom 23.09.2022 auf Seite 3 genannte Termin mit dem Gärtnerbauhof stattgefunden habe. Herr Meyer antwortet, dieser habe stattgefunden, es ginge dabei jedoch nur um Mäharbeiten. Die dazugehörige Vorlage hing dem Protokoll an.
Zum Protokoll vom 18.11.2021 besteht ein Änderungswunsch zu der Thematik der Hundetoiletten. Eine Unterhaltung der Hundetoiletten ist durch die Dorf AG, entgegen der Aussage im Protokoll, nicht möglich.