Beschluss:

 

Das Protokoll über die Sitzung des Ortsrates vom 18.11.2021 wird mit der vorangegangenen Änderung einstimmig genehmigt.


Ortsbürgermeister Meyer erinnert an noch offene Punkte aus dem Protokoll vom 23.09.2021 und bemängelt, dass die Kostenfrage hinsichtlich der Kompensationsflächen (a) noch nicht beantwortet wurde. Er bittet dies nachzuholen. Weiter fehle noch die Vorlage zur Neupflanzung (b). Hinsichtlich der Rampe vor dem FANHaus bei Wahlen bittet Herr Meyer um Mitteilung, welche Kosten bei einer Ausweitung auf den ganzen Weg entstehen würden (c).

 

Antworten der Fachabteilung:

 

Zu (a) Antwort der Abteilung Tiefbau:

Die Anlage der Kompensationsfläche verursacht folgende Kosten:

·         Für die Erdarbeiten (Abschieben der Oberbodenschicht auf den zukünftigen Heideflächen und Auftrag auf der Grünlandfläche) sowie für die Ansaat des Grünlandes werden rd. 56.000 € veranschlagt.

·         Die Pflanzung und 3-jährige Pflege von 3 Bäumen verursachen Kosten von rd. 3.000 €.

·         Das Saatgut für die Grünlandfläche hat 3.000 € gekostet.

·         Die Kosten für die Lieferung und die Ausbringung von Rohhumus auf die zukünftigen Heideflächen werden voraussichtlich 10.000 € betragen.

·         Damit betragen die Kosten für die Herstellung gesamt 72.000 €

Pflege der Kompensationsfläche:

·         Die Grünlandfläche (18.500 m²) wird einmal im Jahr gemäht mit Abfuhr des Schnittgutes. Es entstehen jährliche Kosten von rd. 3.400 €.

·         Die Heideflächen werden ebenfalls einmal im Jahr mit Abfuhr des Mähgutes gemäht (rd. 31.200 m²). Für die Pflege werden jährlich rd. 5.600 € aufgewendet.

·         Insgesamt werden für die Pflege rd. 9.000 € im Jahr benötigt.

Für die Pflege und die Anlage der Flächen liegen aktuelle Angebote vor. Es wird versucht für die Grünlandfläche einen Pächter zu finden.

 

Zu (b) Antwort der Abteilung Tiefbau:

In dieser Pflanzsaison werden in Otze folgende Baumpflanzungen durchgeführt:

- Heeg: zwei Eichen (Ersatzplanzungen für Nr. 240 u. 250)

- Celler Weg: zwei Linden (Ersatzpflanzungen für Nr. 130 und 250)

- Maschdamm: zwei Eichen (neue Standorte)

- Engelsche Wiesen: eine Mehlbeere (Ersatzpflanzung für Nr. 30)

- Weferlingser Weg: eine Birne (Ersatzpflanzung für Nr. 100)

Darüber hinaus hat am 22. Februar 2022 ein Ortstermin im Freiengericht stattgefunden, um eine weitere Baumpflanzung zu besprechen, die über Spenden finanziert werden soll.

Der Ausbau der Baumstandorte in befestigten Flächen orientiert sich an den Empfehlungen für Baumpflanzungen (Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen) der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Beispiele für den Aufbau der Baumgruben in befestigten Flächen liegen als Anlage 2 bei.

Schließlich wird ergänzend auf die Mitteilungsvorlage M 2021 1612/1 verwiesen, die auch über das Bürgerinformationsportal zur Verfügung steht.

 

Zu (c) Antwort der Abteilung Gebäudewirtschaft:

Bei der Ausführung ist die DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – öffentlich zugängliche Gebäude“ zu berücksichtigen. So muss eine Rampenneigung von 6 %, ein Radabweiser, ein Sicherungsgeländer berücksichtigt und das Außengeländer angepasst werden. Die Zufahrtsbreite in eine Richtung muss 1,20 m, die Aufstell- und Bewegungsfläche vom Eingang muss min. 1,50 m x 1,50 m betragen. Anschließend ist zu prüfen, ob im Gebäude die Bewegungsflächen nutzbar sind (Stufen, Barrieren etc.) und die Türbreite mind. 90 cm beträgt.

Es handelt sich dabei um umfangreiche Maßnahmen.

 

Eine Kostenschätzung wird erarbeitet, wenn die Maßnahmen in Erwägung gezogen und die Anforderungen daraufhin geprüft werden, z. B. auch Tragfähigkeit des vorh. Bodens, die Grundstückssituation und die denkmalgerechte Ausführung.

 

Eine Kostenschätzung würde sich auf mind. 20.000 Euro belaufen. Daher stellt sich die Frage, ob diese Lösung für das Gebäude zielführend ist.

 

Herr Raguse fragt, ob der im Protokoll vom 23.09.2022 auf Seite 3 genannte Termin mit dem Gärtnerbauhof stattgefunden habe. Herr Meyer antwortet, dieser habe stattgefunden, es ginge dabei jedoch nur um Mäharbeiten. Die dazugehörige Vorlage hing dem Protokoll an.

 

Zum Protokoll vom 18.11.2021 besteht ein Änderungswunsch zu der Thematik der Hundetoiletten. Eine Unterhaltung der Hundetoiletten ist durch die Dorf AG, entgegen der Aussage im Protokoll, nicht möglich.