Herr Brinkmann nahm auf die bisherigen Beratungen Bezug. Abweichend von der Empfehlung des Ortsrates Schillerslage, habe der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt einen alternativen Grundstückszuschnitt im Baugebiet favorisiert. Anhand von Planzeichnungen erläuterte Herr Brinkmann die Nachteile dieser Variante. Die Grundstückszuschnitte seien insgesamt sehr schmal, durch die Anordnung der Häuser trete insbesondere in den Wintermonaten die gegenseitige Verschattung ein und auch die Zufahrt zum jeweiligen Grundstück werde durch die vorhandenen Bäume im Straßenbegleitgrün erschwert.

 

Die Stadtplanung rege an, die Grundstückszuschnitte so zu wählen, dass die Gebäude versetzt zueinander angeordnet werden. Herr Brinkmann stellte verschiedene Alternativen vor. Die beiden vom Ortsrat Schillerslage favorisierten Alternativen sind dem Protokoll als Anlage 2 (Folien 2 bis 4) beigefügt. Der „bauchige“ Grundstückszuschnitt (Folien 3 und 4) eröffne den Bauherren mehr Gestaltungsspielraum bei der Hausplanung. Eine Grundstücksbreite von 8m werde auch in den schmalen Grundstücksbereichen (zur Erschließung bzw. zu den Versickerungsflächen hin) nicht unterschritten, so dass auch für die Hinterliegergrundstücke eine Anordnung des Carports im vorderen Bereich des Grundstückes möglich sei.

 

Auf die weitere Zeitachse angesprochen informierte Herr Brinkmann, dass der B-Planentwurf für abschließende Beratungen ab Mai Ende April erstellt sein müsste. Aufgrund weiterer Projekte könne die Fertigstellung bis zu diesem Termin nicht zugesichert werden. Eine Beratung ab September sei realistischer umzusetzen.