Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Herr Bührke führte aus, dass der Magdalenenfriedhof unter Denkmalschutz stehe. Aus diesen Gründen betrachte er die angedachte dauerhafte Aufbewahrung von Grabsteinen bedeutender Bürger*innen auf dem Magdalenenfriedhof für äußert schwierig. Er empfehle bereits im Vorfeld von einer entsprechenden Lösung abzusehen, um unnötige Kosten und Mühen zu sparen.

 

Falls eine Möglichkeit entwickelt werden sollte, dann sollte der Grabstein oder die Platte der verstorbenen Person auf dem "heimischen" Friedhof verbleiben, wo einst die Bestattung stattgefunden hat. Die Möglichkeit müsse für alle Bürgerinnen und Bürger bestehen. Für nachkommende Generationen werde es ggf. gar nicht möglich sein, Verdienste zu erfassen und entsprechend zu würdigen. Die Entscheidungskompetenz muss beim jeweiligen Ortsrat verbleiben. Die zu erhebende Gebühr ist einmalig und angemessen zu gestalten.

 

Die in der Vorlage vorgeschlagene Gedenktafel könnte als Alternative für alle zuvor diskutierten Varianten dienen. Diese könnte außerdem, sofern aus vernünftigem Material hergestellt, die durch Grabaufgabe verloren gegangene Geschichte aller Friedhöfe wiederherstellen und auch für die Stadt eine kostengünstigere Alternative darstellen.

 

Frau Wietfeldt griff den von Herrn Bührke genannten Alternativvorschlag auf. Sie halte diesen für sehr gut und umsetzbar.

 

Herr Reißer ergänzte, dass sich der geschichtliche Hintergrund zur Entstehungsgeschichte des Schillerslager Friedhofes ebenfalls auf der Gedenktafel wiederfinden sollte. Der Erhalt der Hofgrabstellen werde von der Regelung noch gar nicht umfasst.

 

Herr Gawlik empfahl, den in der Vorlage dargestellten Vorschlag der SPD-Fraktion insgesamt abzulehnen. Im Fall der Auflösung einer Grabstätte eines verdienten Schillerslagers, sollte jeweils eine Einzelfallentscheidung getroffen werden.

 

Im Ergebnis wird der Vorschlag der SPD-Fraktion als problematisch bewertet. Die Entscheidung über den jeweiligen Umgang müsse bei den Ortsräten verbleiben.