Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden

 

Beschluss:

 

Das Protokoll der Sitzung vom 11.11.2021 ist bzgl. der zuvor genannten Änderung zu korrigieren und wird mit diesen Änderungen genehmigt.


Herr Gawlik wies auf erforderliche Änderungen im Protokoll hin.

 

Zum Tagesordnungspunkt 7 „Wahl der stellvertretenden Ortsbürgermeisterin / des stellvertretenden Ortsbürgermeisters (Vorlage: BV 2021 0037)“ ist zu vermerken, dass zwei Kandidaten zur Wahl standen. Gemäß § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung hätte die Wahl schriftlich vorgenommen werden müssen. Die Wahl per Handzeichen ist ungültig. Die Wahl ist daher zu wiederholen.

 

Entgegen der Protokollierung fand zudem zum Tagesordnungspunkt 13 „Neubau Feuerwehrgerätehaus Schillerslage“ keine formale Abstimmung statt. Die Protokollierung muss wie folgt geändert werden:

 

„Im Ortsrat herrschte Einigkeit darüber, dass die Planungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Schillerslage so weiter durchgeführt werden sollen.“