Sitzung: 09.12.2021 Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften u. Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2021 1758/2
Die Ausschussmitglieder fassen einstimmig folgenden empfehlenden
Beschluss:
1.
Es wird
beschlossen, die im Sachverhalt unter dem Punkt 2 dargestellten Projekte im
Rahmen des Förderprogramms „Perspektive Innenstadt!“ umzusetzen. Der SMB soll
darlegen, für welche konkreten Projekte die ihm zugewiesenen
Fördermittel genutzt werden.
2.
Der Rat
stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG dem
außerplanmäßigen Aufwand/ der außerplanmäßigen Auszahlung für Projekte der
Stadt in Höhe von 30.000,00 € bei den neuen Produktkonten 55100.427101 /
55100.727101 (Spielplatzkonzept) zu.
Herr Palandt
berichtet aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau (A-USB). Aus
den Diskussionen ist der Beschlussvorschlag, wie in der Ergänzungsvorlage BV
2021 1758/2 dargestellt, hervorgegangen.
Herr Scholz erläutert ausführlich das Förderprogramm „Perspektive Innenstadt“ und dessen Ziele sowie den Hintergrund des zugeteilten „virtuellen Budgets“. Zwar musste die Stadt den ersten Förderantrag für das „virtuelle Budget“ stellen, jedoch ist es vom Fördermittelgeber sogar gewünscht, dass für die Umsetzung der konkreten Maßnahmen Marketingvereine, wie den SMB, einbezogen werden. Aufgrund der knappen Vorlaufzeit konnte zunächst nur ein grobes Konzept vorgelegt werden. Die Überlegungen müssen noch weiter ausgestaltet werden, worüber dann berichtet wird.
Herr Hinz zeigt Verständnis für die kurze Frist, um über die Vorlage zu entscheiden. Er wünscht sich jedoch, dass trotzdem noch eine politische Priorisierung der Maßnahmen erfolgen kann und man hier ggf. noch variieren kann.
Herr Sund findet den Zeitdruck bedauerlich, aber die Vorschläge kann er mittragen. In dem Beschlussvorschlag fehlt ihm jedoch noch eine Zeitvorgabe, bis wann der SMB über die geplanten Projekte berichtet. Er bittet um eine zeitnahe Vorstellung.
Zum Verständnis fragt Herr Gawlik nach, ob der Eigenanteil von 10 % vom SMB getragen wird. Dies bejaht Herr Scholz.
Herr Gawlik teilt mit, dass er sich direkt beim SMB nach den geplanten Maßnahmen erkundigt hat. Dieser hat viele gute Ideen aufgezeigt, jedoch findet er diese nicht unbedingt nachhaltig, um Besucher dauerhaft an Burgdorf zu binden. Sinnvoll wäre, dass gleich zu Beginn der politischen Beratungen ein Vertreter des SMB eingeladen gewesen wäre, um Fragen zu beantworten. Das sollte zukünftig beachtet werden.
Herr Fleischmann verweist auf den digitalen Marktplatz. Dieser sollte auch die Freiberufler, wie z. B. Architekten und Journalisten, aufnehmen und niemanden ausschließen. Der Wirtschaft, insbesondere der Gastronomie, muss dringend geholfen werden. Dies kann durch den Erlass der Gebühr für die Außenbewirtschaftung erfolgen oder aber auch durch eine unkomplizierte Stundung von Steuern. Er findet, dass die gemachten Vorschläge nicht ausreichen, um ein Innenstadtsterben zu verhindern.
Herr Pollehn ergänzt die Ausführungen von Herrn Scholz. Es handelt sich hier um ein kurzfristig aufgestelltes Förderprogramm, welches aufgegriffen wurde. Zwar strebt er eine Transparenz an, jedoch soll nicht das gesamte Programm im Detail zum Politikum gemacht werden. Zunächst ist ein Grundsatzbeschluss erforderlich. Über einzelne Details wird dann im laufenden Verfahren berichtet. Die Chance der Förderung sollte aufgegriffen werden.
Herr Sund erkundigt sich, ob der digitale Marktplatz für alle offen ist oder nur für Mitglieder. Herr Scholz teilt mit, dass die Teilnahme nicht an eine Mitgliedschaft gebunden ist.
Herr Apel möchte wissen, wer mit wem später die Maßnahmen abrechnet. Ist es richtig, dass der SMB später nicht mit der Stadt abrechnet. Die Frage wird von Herrn Pollehn mit Ja beantwortet. Herr Scholz ergänzt, dass die Stadt zwar den Antrag stellt, aber der SMB übernimmt die Ausführung. Die Mitarbeiter des SMB stehen dann im Kontakt zur N-Bank, nicht die Stadt.
Herr Palandt fasst zusammen und stellt fest, dass der SMB zeitnah, in einer der ersten Sitzungen im neuen Jahr, berichten soll. Über den Beschlussvorschlag, wie in der Ergänzungsvorlage BV 2021 1758/2 dargestellt, wird wie folgt abgestimmt.