Frau Neitzel teilte mit, das alle beratenden Mitglieder vorab schriftlich belehrt worden seien. Sie verlas hierzu folgenden Text:

 

Alle beratenden Mitglieder haben im Vorfeld zur Sitzung eine schriftliche Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG erhalten. Dies bezieht sich auf die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot sowie das Vertretungsverbot (§§ 40 bis 42 NKomVG). Der Bürgermeister hat es allen beratenden Mitgliedern zukommen lassen. Er hat noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Pflichten zu beachten sind (BV2021 1537/1).