Sitzung: 02.12.2021 Feuerwehrausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV 2021 1537/1
Beschluss:
I.
Das
gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr ausgearbeitete Raumprogramm, das mit
der aus der Anlage ersichtlichen Grundrissvariante V3 planerisch umgesetzt
wurde, wird beschlossen.
II.
Das
Neubauprojekt „Feuerwehrgerätehaus Schillerslage“ wird auf Grundlage der aus
der Anlage ersichtlichen Entwurfsplanung weitergeführt. Das beauftragte
Architekturbüro erhält den Auftrag für die Erarbeitung der Teilleistungen:
Genehmigungsplanung (LPH 4), Ausführungsplanung (LPH 5), Vorbereitung der
Vergabe (LPH 6).
III.
Die
Leistungsphasen 7 bis 9 (Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und
Objektbetreuung) werden nach Eingang der Baugenehmigung an das beauftragte
Architekturbüro vergeben.
IV.
Zusätzlich
zu den bereits über den Haushalt 2021/2022 zur Verfügung gestellten
Haushaltsmitteln in Höhe von 1.250.000 € (100.000 € in 2021, 800.000 € in 2022
und 350.000 € in 2023) wird über den Nachtrag 2022 der Betrag in Höhe von
750.000 € bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Nachtrags 2022 dürfen
jedoch nur Aufträge erteilt und Auszahlungen geleistet werden, die durch die
bisher bereitgestellten Mittel abgedeckt sind.
V.
Die
vorbereitete Photovoltaikanlage inkl. Energiespeicher wird in dem erforderlichen
Umfang geplant und realisiert, um die Eigennutzung der Energie zu optimieren.
Die erforderlichen Kosten sind zu ermitteln und werden zusätzlich über den
Nachtrag 21/22 zur Verfügung gestellt. Entsprechende Fördermittel sind zu
beantragen. Der Bau des Feuerwehrgerätehauses darf durch die Errichtung der
Photovoltaikanlage nicht verzögert werden.
Herr
Paul
stellte die Beschlussvorlage vor und verlas die Beschlussempfehlung. Das
Architekturbüro „Planschmiede 2KS“, vertreten durch Herrn Thomas Schultz und
Herrn Michael Köllner, stellten die Entwurfsplanung anhand der anliegenden
Präsentation vor.
Auf die Fragen von Herrn Sund,
1.
warum der Flur zu den Herrenumkleiden sehr lang sei
2.
wie die Schwarz/Weiß-Trennung gewährleistet werde
3.
ob es Anpassungsmöglichkeiten bei den Umkleidekabinen gebe
antwortete Herr Schultz (2KS), dass aufgrund der
Zugänglichkeit der Umkleide in die Fahrzeughalle eine anderweitige
Personensteuerung schwer umsetzbar sei. Die Schwarz/Weiß- Trennung erfolge über
die Lagermöglichkeiten der kontaminierten Schutzausrüstung sowie die
Stiefelwäsche an der Herrenumkleide. Die Wand zwischen der Herren- und der
Damenumkleide werde flexibel gestaltet. Als Beispiel könne die Nutzung von
Trennwänden aus der Schwimmbadgestaltung benannt werden. In diesem Fall könne
bei einer Veränderung der Mitgliederzahlen eine flexible Anpassung erfolgen.
Herr
Dr. Vehling teilte mit, dass die vorgelegte
Entwurfsplanung in diesem Umfang nicht ausreiche. Eine Kostensicherheit lasse
sich daraus nicht ableiten. Insofern müsse eine genauere Kostenplanung
vorgelegt werden. Ferner seien in der Präsentation die Kostengruppen KG 300 und
KG 400 zusammengefasst worden; diese seien weiter aufzuschlüsseln. Zu guter
Letzt müsse dargestellt werden, wie der Kostensprung auf 2 Millionen Euro
entstanden sei und ob noch weitere Kostensteigerungen zu befürchten wären.
Herr
Köllner (2KS) antwortete, dass für weitere Maßnahmen die
Freigabe durch den Rat fehle. Die Kostensteigerungen seien u.a. auf das
erweiterte Raumprogramm, wie zum Beispiel Jugendfeuerwehrraum und zusätzlichen
Umkleiden, zurückzuführen. In diesem Fall seien rd. 70m² zusätzlich umbauter
Raum zu realisieren. Des Weiteren beinhalte die Kostenschätzung die Parkplätze
für die Kindertagesstätte. Zu guter Letzt seien die allgemein bekannten
Preissteigerungen der Baustoffe zu berücksichtigen.
Die konkrete Aufteilung der
Kostengruppen KG 300 und KG 400 nach DIN 276 werde nachgereicht und zu
Protokoll gegeben.
Bis dato seien bereits
diverse Fachplaner, u.a. ein Vermesser, ein Bodengutachter für die Belastung
und Versickerung auf dem Grundstück, ein Statiker sowie ein Elektro- und
Heizung-Lüftung-Sanitär-Planer involviert worden. Beispielsweise seien folgende
Planungen vorgesehen:
- Fußbodenheizung
in den Umkleiden,
- Deckenheizung in
der Fahrzeughalle sowie
- Radiatoren in
den sonstigen Räumen.
Auch die Elektroplanung
werde so konzipiert, dass sie zukunftssicher sei. Unter anderem werde eine
Zentralelektrik bzw. ein Smarthome realisiert.
Aufgrund des
rechnergestützten Projektmanagements könne jederzeit ein Statusbericht mit
aktueller Kostenprognose erzeugt werden. Somit wäre ein Soll-/Ist-Vergleich
jederzeit möglich und werde der Verwaltung fortlaufend vorgelegt.
Her
Dr. Vehling bedankte sich für die ausführlichen
Erläuterungen.
Auf Nachfrage von Herrn Paul antworte Herr Schultz (2KS), dass aufgrund der
Arbeitsstättenrichtlinie in den Umkleiden eine konstante Temperatur von 21°C
gehalten werden müsse. Diese Vorgabe solle über eine Fußbodenheizung
sachgerecht realisiert werden. Die Fahrzeughalle sei lediglich frostfrei zu
halten. Dementsprechend seien Deckenpaneelen ausgewählt worden. Der restliche
Bereich werde mit Radiatoren ausgestattet.
Herr
Palandt bedankte sich für die Ausführungen und teilte mit, dass
er Gespräche mit der Ortsfeuerwehr geführt habe. Die Ortsfeuerwehr sei stets
eingebunden worden und unterstütze den Entwurf des Planungsbüros.
Dessen ungeachtet seien für
das Gebäude die Funktionalität einer Wärmepumpenheizung zu hinterfragen sowie
der Aufbau einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zu prüfen.
Herr
Schultz (2KS) antwortete, dass eine PV–Anlage nicht gefordert
worden sei. Die Vorbereitungen, wie zum Beispiel Leerrohre und Statik, seien
jedoch berücksichtigt worden. Zugleich seien auch Leerrohre für mögliche
E-Mobilität-Ladesäulen im Bereich der Parkplätze in die Planung inbegriffen.
Eine Nachrüstung sei damit jederzeit möglich. Die Warmwassererzeugung solle
über Strom erfolgen. Aufgrund der hohen Dämmung des Gebäudes sei eine gute
Temperierung des Gebäudes zu erwarten.
Herr
Köneke merkte an, dass das Gebäude seit Jahren gebaut werden
solle. Die umbaute Fläche bzw. die Größe des Gebäudes überrasche, da das
Gebäude das Vier- bis Fünffache des bisherigen Baukörpers umfasse. Dabei stelle
sich die Frage, ob die Größe des Gebäudes auf die Anzahl der Spinde zurückzuführen
sei. Die Entwicklung der zukünftigen Betriebskosten müsse vorab ermittelt und
eine PV-Anlage für die Wärmepumpe berücksichtigt werden. Ferner müsse die
Raumaufteilung überdacht werden. Der Flur zu den Umkleiden sei sehr lang und
die Fahrzeughalle als kältester Raum sei mittig positioniert worden. Zum
Schluss sei zu klären, ob die Parkplätze der Kindertagesstätte eine Behinderung
für die Fahr- und Laufwege der Feuerwehrkräfte darstellen würden.
Herr
Schultz (2KS) entgegnete, dass die Planung in enger Abstimmung
mit der Ortsfeuerwehr und der Verwaltung stattgefunden habe. Dabei seien
mehrere Varianten vorgestellt worden. Die vorgelegte Variante sei von der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf sowie der Verwaltung einstimmig
ausgewählt worden. Die Größe der Räumlichkeiten fuße auf den Vorgaben der
Feuerwehrunfallkasse (FUK). Ziel sei es, der Feuerwehr immer eine gute
Peripherie zur Verfügung zu stellen.
Die Größe des alten
Feuerwehrhauses stelle nicht den Stand der Technik dar und könne nicht als Referenz
gewählt werden. Die FUK habe beratend mitgewirkt und die Planung aus
Unfallversicherungsaspekten zustimmend zur Kenntnis genommen.
Aufgrund des ausgewiesenen
Baufeldes sei eine Separierung der Fahrzeughalle nicht möglich, da notwendige
Bewegungsflächen vor den Toren problematisch wären.
Die Parkplätze der
Kindertagesstätte würden durch eine Einfriedung abgetrennt. Somit sei von einer
Minimierung der Behinderungsfälle auszugehen.
Herr
Köneke teilte seine Unzufriedenheit hinsichtlich des Baukörpers
mit. Die unterschiedliche Arbeitsweise zwischen kleinem und großem Gebäude
ließe sich nicht erschließen. Zehn Prozent der Fläche seien als Flure
ausgewiesen. Aufgrund der Nebenfläche würden sich hohe Baukosten und - im
Nachgang - hohe Nebenkosten ergeben.
Herr
Paul
bedankte sich für die Präsentation bei den Geschäftsführern der „Planschmiede
2KS“ und bat um weitere Fragen.
Frau
Heller merkte an, dass eine PV-Anlage im Vorhinein
berücksichtigt werden müsse. Alternativ könne die Dachfläche als extensives
Gründach ausgeführt werden.
Herr
Fischer äußerte, dass das Gebäude für die Feuerwehr funktional
betrachtet werden müsse. Er verwies auf die Präsentation und die darin
vorgestellten Dachflächen. PV-Anlagen seien einer Kosten-Nutzen-Analyse zu unterwerfen.
Bei der Nutzung durch die Feuerwehr könne der gewinnbringende Nutzen aktuell
nicht bejaht werden. Somit sei eine entsprechende Vorbereitung berücksichtigt
worden. Mit den Stadtwerken Burgdorf stünde ein Kooperationspartner zur
Verfügung und die Nutzung eine PV-Anlage wäre möglich.
Frau
Heller ergänzte, dass in diesem Falle ein Gründach gewählt
werden könnte.
Herr
Fischer antwortete, dass das Energiekonzept des Gebäudes
betrachtet und der Eigenstrombedarf ermittelt werden müsse. Im Anschluss ließe
sich die Größe der PV-Anlage ermitteln. Die Entwässerung des Gebäudes könne auf
dem Grundstück sichergestellt werden und die aktuelle Kubatur des Gebäudes
ließe kein Gründach zu. In diesem Fall wäre eine komplett neue Planung
aufzunehmen.
Herr
Fleischmann wies darauf hin, dass es bereits PV-Anlagen
gebe, die bei schwacher Sonneneinstrahlung effektiv arbeiten würden. In Burgdorf
würden Baugebiete ohne fossile Brennstoffe geplant und auf diesem Gebäude würde
nicht einmal an eine PV-Anlage gedacht.
Herr
Fischer teilte mit, dass eine PV-Anlage geprüft werde.
Herr
Sieke verwies auf den Klimaschutzbeschluss des Rates der Stadt
Burgdorf und auf die zukünftige E-Mobilität. Der Planungsentwurf sei in Bezug
auf die PV-Anlage unzureichend ausgestaltet worden; eine solche Nutzung müsse
bei jedem Planungsauftrag berücksichtigt werden. Die Vorbereitung für
Elektrofahrzeugladesäulen sei zukunftsweisend.
Herr
Fischer teilte erneut mit, dass für eine PV-Anlage eine
Vorbereitung erfolge. Die PV-Anlage rentiere sich jedoch nur bei Eigennutzung
des erzeugten Stromes.
Herr
Nijenhof teilte mit, dass die Planungen des Gebäudes bereits 5 ½
Jahre laufen würden. Der fehlende Klimaschutz könne auf die lange Planungsphase
zurückgeführt werden. Gleichwohl sei eine PV-Anlage zu berücksichtigen. Zumal
in unmittelbarer Nähe weitere Verbraucher, wie die Kindertagesstätte sowie die
Mehrzweckhalle, vorhanden wären. Die Implementierung der Umkleide/ Toilette
„divers“ sei zu prüfen. Nach seiner Ansicht bestünden nur binäre Geschlechter
und diese ließen sich nicht in einer diversen Toilette zusammenfassen. Die
Fußbodenheizung im Umkleidebereich sei zu träge und nur bei einer regelmäßigen
Nutzung angebracht.
Herr
Schultz (2KS) antwortete, dass das Geschlecht „divers“ – insb.
bei öffentlichen Gebäuden - zunehmend berücksichtigt werde. Die Fußbodenheizung
sorge das ganze Jahr für eine angemessene Temperierung. Eine spontane
Aufheizung der Umkleiden sei nicht erforderlich, da stets die Temperatur gem.
Arbeitsstättenrichtlinie gehalten werden müsse.
Herr
Hinz
wies darauf hin, dass der Nutzen nur für den Eigenverbrauch sinnvoll sei. Eine
Nutzung für andere Gebäude komme einem Netzbetrieb gleich und stehe nicht in
Relation zum Nutzen.
Herr
Paul
fragte nach Änderungsanträgen zur Beschlussvorlage.
Die Sitzung wurde für eine
interne Beratung der Fraktionen und Gruppen für ca. 10 Minuten unterbrochen.
Herr
Zapf
stellte folgenden Ergänzungsantrag:
„Die vorbereitete Photovoltaikanlage inkl.
Energiespeicher wird in dem erforderlichen Umfang geplant und realisiert, um
die Eigennutzung der Energie zu optimieren. Die erforderlichen Kosten sind zu
ermitteln und werden zusätzlich über den Nachtrag 21/22 zur Verfügung gestellt.
Entsprechende Fördermittel sind zu beantragen.“
Herr
Dr. Vehling fragte, ob die Kosten berücksichtigt worden
seien und eine Realisierung - zu jedem Preis - erfolge.
Herr
Zapf
erwiderte, dass eine klimafreundliche bzw. neutrale Ausgestaltung angestrebt
werden solle. Die Kosten seien nachrangig zu betrachten.
Herr
Sieke verwies auf die bisherige fünfjährige Planung und auf
das Anrecht eines neuen Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehr Schillerslage. Es
dürfe zu keiner weiteren Verzögerung kommen.
Herr
Zapf
stimmte den Ausführungen zu und ergänzte den Antrag wie folgt:
„Der Bau des
Feuerwehrgerätehauses darf durch die Errichtung der Photovoltaikanlage nicht
verzögert werden.“
Die Ausschussmitglieder
fassten einstimmig folgenden empfehlenden