Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

I.

Das gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr ausgearbeitete Raumprogramm, das mit der aus der Anlage ersichtlichen Grundrissvariante V3 planerisch umgesetzt wurde, wird beschlossen.

 

II.

Das Neubauprojekt „Feuerwehrgerätehaus Schillerslage“ wird auf Grundlage der aus der Anlage ersichtlichen Entwurfsplanung weitergeführt. Das beauftragte Architekturbüro erhält den Auftrag für die Erarbeitung der Teilleistungen: Genehmigungsplanung (LPH 4), Ausführungsplanung (LPH 5), Vorbereitung der Vergabe (LPH 6).

 

III.

Die Leistungsphasen 7 bis 9 (Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung) werden nach Eingang der Baugenehmigung an das beauftragte Architekturbüro vergeben.

 

IV.

Zusätzlich zu den bereits über den Haushalt 2021/2022 zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 1.250.000 € (100.000 € in 2021, 800.000 € in 2022 und 350.000 € in 2023) wird über den Nachtrag 2022 der Betrag in Höhe von 750.000 € bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Nachtrags 2022 dürfen jedoch nur Aufträge erteilt und Auszahlungen geleistet werden, die durch die bisher bereitgestellten Mittel abgedeckt sind.

 

V.

Die vorbereitete Photovoltaikanlage inkl. Energiespeicher wird in dem erforderlichen Umfang geplant und realisiert, um die Eigennutzung der Energie zu optimieren. Die erforderlichen Kosten sind zu ermitteln und werden zusätzlich über den Nachtrag 21/22 zur Verfügung gestellt. Entsprechende Fördermittel sind zu beantragen. Der Bau des Feuerwehrgerätehauses darf durch die Errichtung der Photovoltaikanlage nicht verzögert werden.

 


Herr Paul stellte die Beschlussvorlage vor und verlas die Beschlussempfehlung. Das Architekturbüro „Planschmiede 2KS“, vertreten durch Herrn Thomas Schultz und Herrn Michael Köllner, stellten die Entwurfsplanung anhand der anliegenden Präsentation vor.

 

Auf die Fragen von Herrn Sund,

1. warum der Flur zu den Herrenumkleiden sehr lang sei

2. wie die Schwarz/Weiß-Trennung gewährleistet werde

3. ob es Anpassungsmöglichkeiten bei den Umkleidekabinen gebe

 

antwortete Herr Schultz (2KS), dass aufgrund der Zugänglichkeit der Umkleide in die Fahrzeughalle eine anderweitige Personensteuerung schwer umsetzbar sei. Die Schwarz/Weiß- Trennung erfolge über die Lagermöglichkeiten der kontaminierten Schutzausrüstung sowie die Stiefelwäsche an der Herrenumkleide. Die Wand zwischen der Herren- und der Damenumkleide werde flexibel gestaltet. Als Beispiel könne die Nutzung von Trennwänden aus der Schwimmbadgestaltung benannt werden. In diesem Fall könne bei einer Veränderung der Mitgliederzahlen eine flexible Anpassung erfolgen.

 

Herr Dr. Vehling teilte mit, dass die vorgelegte Entwurfsplanung in diesem Umfang nicht ausreiche. Eine Kostensicherheit lasse sich daraus nicht ableiten. Insofern müsse eine genauere Kostenplanung vorgelegt werden. Ferner seien in der Präsentation die Kostengruppen KG 300 und KG 400 zusammengefasst worden; diese seien weiter aufzuschlüsseln. Zu guter Letzt müsse dargestellt werden, wie der Kostensprung auf 2 Millionen Euro entstanden sei und ob noch weitere Kostensteigerungen zu befürchten wären.

 

Herr Köllner (2KS) antwortete, dass für weitere Maßnahmen die Freigabe durch den Rat fehle. Die Kostensteigerungen seien u.a. auf das erweiterte Raumprogramm, wie zum Beispiel Jugendfeuerwehrraum und zusätzlichen Umkleiden, zurückzuführen. In diesem Fall seien rd. 70m² zusätzlich umbauter Raum zu realisieren. Des Weiteren beinhalte die Kostenschätzung die Parkplätze für die Kindertagesstätte. Zu guter Letzt seien die allgemein bekannten Preissteigerungen der Baustoffe zu berücksichtigen.

 

Die konkrete Aufteilung der Kostengruppen KG 300 und KG 400 nach DIN 276 werde nachgereicht und zu Protokoll gegeben.

 

Bis dato seien bereits diverse Fachplaner, u.a. ein Vermesser, ein Bodengutachter für die Belastung und Versickerung auf dem Grundstück, ein Statiker sowie ein Elektro- und Heizung-Lüftung-Sanitär-Planer involviert worden. Beispielsweise seien folgende Planungen vorgesehen:

 

  • Fußbodenheizung in den Umkleiden,
  • Deckenheizung in der Fahrzeughalle sowie
  • Radiatoren in den sonstigen Räumen.

 

Auch die Elektroplanung werde so konzipiert, dass sie zukunftssicher sei. Unter anderem werde eine Zentralelektrik bzw. ein Smarthome realisiert.

 

Aufgrund des rechnergestützten Projektmanagements könne jederzeit ein Statusbericht mit aktueller Kostenprognose erzeugt werden. Somit wäre ein Soll-/Ist-Vergleich jederzeit möglich und werde der Verwaltung fortlaufend vorgelegt. 

 

Her Dr. Vehling bedankte sich für die ausführlichen Erläuterungen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Paul antworte Herr Schultz (2KS), dass aufgrund der Arbeitsstättenrichtlinie in den Umkleiden eine konstante Temperatur von 21°C gehalten werden müsse. Diese Vorgabe solle über eine Fußbodenheizung sachgerecht realisiert werden. Die Fahrzeughalle sei lediglich frostfrei zu halten. Dementsprechend seien Deckenpaneelen ausgewählt worden. Der restliche Bereich werde mit Radiatoren ausgestattet.

 

Herr Palandt bedankte sich für die Ausführungen und teilte mit, dass er Gespräche mit der Ortsfeuerwehr geführt habe. Die Ortsfeuerwehr sei stets eingebunden worden und unterstütze den Entwurf des Planungsbüros.

 

Dessen ungeachtet seien für das Gebäude die Funktionalität einer Wärmepumpenheizung zu hinterfragen sowie der Aufbau einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zu prüfen. 

 

Herr Schultz (2KS) antwortete, dass eine PV–Anlage nicht gefordert worden sei. Die Vorbereitungen, wie zum Beispiel Leerrohre und Statik, seien jedoch berücksichtigt worden. Zugleich seien auch Leerrohre für mögliche E-Mobilität-Ladesäulen im Bereich der Parkplätze in die Planung inbegriffen. Eine Nachrüstung sei damit jederzeit möglich. Die Warmwassererzeugung solle über Strom erfolgen. Aufgrund der hohen Dämmung des Gebäudes sei eine gute Temperierung des Gebäudes zu erwarten.  

 

Herr Köneke merkte an, dass das Gebäude seit Jahren gebaut werden solle. Die umbaute Fläche bzw. die Größe des Gebäudes überrasche, da das Gebäude das Vier- bis Fünffache des bisherigen Baukörpers umfasse. Dabei stelle sich die Frage, ob die Größe des Gebäudes auf die Anzahl der Spinde zurückzuführen sei. Die Entwicklung der zukünftigen Betriebskosten müsse vorab ermittelt und eine PV-Anlage für die Wärmepumpe berücksichtigt werden. Ferner müsse die Raumaufteilung überdacht werden. Der Flur zu den Umkleiden sei sehr lang und die Fahrzeughalle als kältester Raum sei mittig positioniert worden. Zum Schluss sei zu klären, ob die Parkplätze der Kindertagesstätte eine Behinderung für die Fahr- und Laufwege der Feuerwehrkräfte darstellen würden.

 

Herr Schultz (2KS) entgegnete, dass die Planung in enger Abstimmung mit der Ortsfeuerwehr und der Verwaltung stattgefunden habe. Dabei seien mehrere Varianten vorgestellt worden. Die vorgelegte Variante sei von der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf sowie der Verwaltung einstimmig ausgewählt worden. Die Größe der Räumlichkeiten fuße auf den Vorgaben der Feuerwehrunfallkasse (FUK). Ziel sei es, der Feuerwehr immer eine gute Peripherie zur Verfügung zu stellen.

Die Größe des alten Feuerwehrhauses stelle nicht den Stand der Technik dar und könne nicht als Referenz gewählt werden. Die FUK habe beratend mitgewirkt und die Planung aus Unfallversicherungsaspekten zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Aufgrund des ausgewiesenen Baufeldes sei eine Separierung der Fahrzeughalle nicht möglich, da notwendige Bewegungsflächen vor den Toren problematisch wären.

 

Die Parkplätze der Kindertagesstätte würden durch eine Einfriedung abgetrennt. Somit sei von einer Minimierung der Behinderungsfälle auszugehen.  

 

Herr Köneke teilte seine Unzufriedenheit hinsichtlich des Baukörpers mit. Die unterschiedliche Arbeitsweise zwischen kleinem und großem Gebäude ließe sich nicht erschließen. Zehn Prozent der Fläche seien als Flure ausgewiesen. Aufgrund der Nebenfläche würden sich hohe Baukosten und - im Nachgang - hohe Nebenkosten ergeben.  

 

Herr Paul bedankte sich für die Präsentation bei den Geschäftsführern der „Planschmiede 2KS“ und bat um weitere Fragen.

 

Frau Heller merkte an, dass eine PV-Anlage im Vorhinein berücksichtigt werden müsse. Alternativ könne die Dachfläche als extensives Gründach ausgeführt werden.  

 

Herr Fischer äußerte, dass das Gebäude für die Feuerwehr funktional betrachtet werden müsse. Er verwies auf die Präsentation und die darin vorgestellten Dachflächen. PV-Anlagen seien einer Kosten-Nutzen-Analyse zu unterwerfen. Bei der Nutzung durch die Feuerwehr könne der gewinnbringende Nutzen aktuell nicht bejaht werden. Somit sei eine entsprechende Vorbereitung berücksichtigt worden. Mit den Stadtwerken Burgdorf stünde ein Kooperationspartner zur Verfügung und die Nutzung eine PV-Anlage wäre möglich.

 

Frau Heller ergänzte, dass in diesem Falle ein Gründach gewählt werden könnte.

 

Herr Fischer antwortete, dass das Energiekonzept des Gebäudes betrachtet und der Eigenstrombedarf ermittelt werden müsse. Im Anschluss ließe sich die Größe der PV-Anlage ermitteln. Die Entwässerung des Gebäudes könne auf dem Grundstück sichergestellt werden und die aktuelle Kubatur des Gebäudes ließe kein Gründach zu. In diesem Fall wäre eine komplett neue Planung aufzunehmen.  

 

Herr Fleischmann wies darauf hin, dass es bereits PV-Anlagen gebe, die bei schwacher Sonneneinstrahlung effektiv arbeiten würden. In Burgdorf würden Baugebiete ohne fossile Brennstoffe geplant und auf diesem Gebäude würde nicht einmal an eine PV-Anlage gedacht.

 

Herr Fischer teilte mit, dass eine PV-Anlage geprüft werde.

 

Herr Sieke verwies auf den Klimaschutzbeschluss des Rates der Stadt Burgdorf und auf die zukünftige E-Mobilität. Der Planungsentwurf sei in Bezug auf die PV-Anlage unzureichend ausgestaltet worden; eine solche Nutzung müsse bei jedem Planungsauftrag berücksichtigt werden. Die Vorbereitung für Elektrofahrzeugladesäulen sei zukunftsweisend.  

 

Herr Fischer teilte erneut mit, dass für eine PV-Anlage eine Vorbereitung erfolge. Die PV-Anlage rentiere sich jedoch nur bei Eigennutzung des erzeugten Stromes.

 

Herr Nijenhof teilte mit, dass die Planungen des Gebäudes bereits 5 ½ Jahre laufen würden. Der fehlende Klimaschutz könne auf die lange Planungsphase zurückgeführt werden. Gleichwohl sei eine PV-Anlage zu berücksichtigen. Zumal in unmittelbarer Nähe weitere Verbraucher, wie die Kindertagesstätte sowie die Mehrzweckhalle, vorhanden wären. Die Implementierung der Umkleide/ Toilette „divers“ sei zu prüfen. Nach seiner Ansicht bestünden nur binäre Geschlechter und diese ließen sich nicht in einer diversen Toilette zusammenfassen. Die Fußbodenheizung im Umkleidebereich sei zu träge und nur bei einer regelmäßigen Nutzung angebracht.

 

Herr Schultz (2KS) antwortete, dass das Geschlecht „divers“ – insb. bei öffentlichen Gebäuden - zunehmend berücksichtigt werde. Die Fußbodenheizung sorge das ganze Jahr für eine angemessene Temperierung. Eine spontane Aufheizung der Umkleiden sei nicht erforderlich, da stets die Temperatur gem. Arbeitsstättenrichtlinie gehalten werden müsse.

 

Herr Hinz wies darauf hin, dass der Nutzen nur für den Eigenverbrauch sinnvoll sei. Eine Nutzung für andere Gebäude komme einem Netzbetrieb gleich und stehe nicht in Relation zum Nutzen.

 

Herr Paul fragte nach Änderungsanträgen zur Beschlussvorlage.

 

Die Sitzung wurde für eine interne Beratung der Fraktionen und Gruppen für ca. 10 Minuten unterbrochen.

 

Herr Zapf stellte folgenden Ergänzungsantrag:

 

„Die vorbereitete Photovoltaikanlage inkl. Energiespeicher wird in dem erforderlichen Umfang geplant und realisiert, um die Eigennutzung der Energie zu optimieren. Die erforderlichen Kosten sind zu ermitteln und werden zusätzlich über den Nachtrag 21/22 zur Verfügung gestellt. Entsprechende Fördermittel sind zu beantragen.“

 

Herr Dr. Vehling fragte, ob die Kosten berücksichtigt worden seien und eine Realisierung - zu jedem Preis - erfolge.

 

Herr Zapf erwiderte, dass eine klimafreundliche bzw. neutrale Ausgestaltung angestrebt werden solle. Die Kosten seien nachrangig zu betrachten. 

 

Herr Sieke verwies auf die bisherige fünfjährige Planung und auf das Anrecht eines neuen Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehr Schillerslage. Es dürfe zu keiner weiteren Verzögerung kommen.

 

Herr Zapf stimmte den Ausführungen zu und ergänzte den Antrag wie folgt:

 

„Der Bau des Feuerwehrgerätehauses darf durch die Errichtung der Photovoltaikanlage nicht verzögert werden.“

 

Die Ausschussmitglieder fassten einstimmig folgenden empfehlenden