Beschluss: vertagt

 

 


Herr Fleischmann erklärte für die Fraktion Die Linke, dass man die Vorlage mittrage. Seiner Ansicht nach sei die Vergabe an einen Totalunternehmer schon deshalb sinnvoll, weil die Stadt Burgdorf nicht über die personellen Kapazitäten verfüge, um diese Baumaßnahme in konventioneller Vergabe durchführen zu können. Wichtig sei ihm jedoch, mehr über die Auswahl des Projektsteuerers zu erfahren. Herr Kugel betonte, dass derzeit noch nichts über die Auswahl des Projektsteuerers gesagt werden könne, da dieser noch nicht feststehe. Erster Schritt sei der Beschluss, an einen Totalunternehmer zu vergeben, erst danach werde die Auswahl eines Projektsteuerers durch die städtische Abteilung für Gebäudewirtschaft durchgeführt.

 

Herr Köneke erklärte, dass er die Vergabe an einen Totalunternehmer nicht so alternativlos sehe, wie dies aus den in der Vorlage genannten Zahlen hervorzugehen scheine. Er erinnerte daran, dass der Neubau der RBG an einen Totalunternehmer vergeben worden sei, es lägen allerdings noch keine Erfahrungen vor. Das letzte große Bauprojekt im Schulbereich, der C-Trakt des Gymnasiums, sei im konventionellen Vergabeverfahren abgewickelt worden und zeit- und kostenmäßig im geplanten Rahmen geblieben. Die genannten Zahlen seien nur bedingt belastbar, zumal sie teilweise bereits aus 2018 stammten und somit nicht mehr repräsentativ seien. Seiner Einschätzung nach hätten sie nur zum Teil in die Berechnungen einbezogen werden dürfen. Zudem habe die konventionelle Vergabe durchaus auch praktische Vorteile gegenüber der Vergabe an einen Totalunternehmer; unter anderem sei man bei konventioneller Vergabe während des laufenden Bauens um einiges flexibler, als man dies bei einem Totalunternehmer sei, bei dem jedes bauliche Detail bereits vor Baubeginn feststehen müsse und im Laufe des Bauens nur schwer und mit finanziellem Mehraufwand umgesetzt werden könne. Herr Köneke sprach sich dafür aus, die Vorlage in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport sowie des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau zu diskutieren. 

 

Frau Gersemann verwies auf eine falsch bezifferte Tabelle auf Seite 37 der von der SIKMa GmbH vorgelegten Wirtschaftlichkeitsstudie sowie auf die Zusammenfassung der bestehenden Risiken auf Seite 14 und erkundigte sich, welche Folgen die Insolvenz eines Totalunternehmers für die Stadt Burgdorf als Auftraggeber hätte.

 

Herr Gawlik schloss sich den Ausführungen von Herrn Köneke an und sprach sich ebenfalls für eine Beratung der Vorlage im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau aus. Zudem sei er irritiert über die Kurzfristigkeit, mit der die Vorlage von der Verwaltung vorgelegt worden sei und mit Empfehlung in den Verwaltungsausschuss weitergeleitet werden solle. Herr Kugel stellte fest, dass die Ladungsfrist eingehalten worden sei. Wenn seitens der Fraktionen noch weiterer Beratungsbedarf bestünde, so könne am 13.12.2021 eine gemeinsame Sitzung der beiden Ausschüsse stattfinden, an der – soweit zeitlich möglich – auch die städtische Abteilung für Gebäudewirtschaft sowie die SIKMa GmbH teilnehmen könnte. Die zeitlich nahe Beratungsfolge des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport und Verwaltungsausschuss sei dem Gedanken geschuldet gewesen, möglichst schnell voranzukommen.

 

Frau Paul erkundigte sich, ob seitens der Abteilung für Gebäudewirtschaft denn grundsätzlich personelle Kapazitäten für eine konventionelle Vergabe vorhanden wären. Herr Kugel erklärte, dass die Gebäudewirtschaft dies am besten selbst beantworten könne – möglicherweise im Rahmen der angedachten gemeinsamen Sitzung.

 

Frau Gersemann lobte den Ansatz, möglichst schnell eine Entscheidung herbeizuführen, eine Vertagung auf Mitte Dezember sei aber vertretbar. Sie begrüßte den Vorschlag einer gemeinsamen Sitzung.

 

Herr Fleischmann erklärte, er sei davon überzeugt, dass die erforderlichen personellen Kapazitäten bei der Verwaltung nicht zur Verfügung stehen würden und sprach sich nochmals für die Vergabe an einen Totalunternehmer aus.

 

Herr Kugel schlug vor, bestehende Fragen bereits vor der gemeinsamen Sitzung zu formulieren, schriftlich festzuhalten und der Verwaltung kurzfristig zukommen zu lassen, so dass man sie bereits im Vorfeld an SIKMa weiterleiten könne.

 

Herr Köneke wies nochmals darauf hin, dass man bei der Vergabe an einen Totalunternehmer mit einem langen Planungsprozess rechnen müsse, da die Planungen komplett abgeschlossen sein müssten, bevor ein Totalunternehmer damit beginnen könnte, sie umzusetzen. Selbst wenn man sich für eine konventionelle Vergabe entscheide, läge die Arbeit nicht vollständig bei der Verwaltung, da die Aufgaben trotzdem an kleinere Planungsbüros übertragen werden könnten. Bei einer konventionellen Vergabe sei man bei einigen Planungen deutlich variabler. Der Unterscheid zwischen einem Totalunternehmer und einer konventionellen Vergabe werde seiner Ansicht nach vor allem im zeitlichen Ablauf bzw. beim Zeitpunkt des Baubeginns und der Baufertigstellung liegen.

 

Frau Steenken (Schulleiterin der Gudrun-Pausewang-Grundschule) zeigte sich erfreut, dass es nun tatsächlich vorangehe. Seitens der Schule spreche man sich deutlich für eine konventionelle Vergabe aus – vor allem deshalb, weil es bei dieser Variante möglich sei, noch während der Bauphase Dinge zu ändern und eventuelle neue Überlegungen zu berücksichtigen. Gerade im Hinblick auf eine sich immer in Bewegung befindliche Schülerzahl und einer eventuellen zukünftigen 5-Zügigkeit sei dies von Bedeutung. Sie betonte, dass sie während der Bauphase jederzeit für eine Zusammenarbeit zur Verfügung stehe.

 

Herr Braun schloss den Tagesordnungspunkt und zeigte sich zuversichtlich, dass die noch offenen Fragen im Rahmen der gemeinsamen Sitzung geklärt werden können.