Der Ausschussvorsitzende, Herr Palandt, weist darauf hin, dass alle beratenden Mitglieder im Vorfeld zur Sitzung eine Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG vom Bürgermeister erhalten haben, welche sich auf die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot sowie das Vertretungsverbot bezieht (§§ 40 bis 42 NKomVG) und weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass diese Pflichten zu beachten sind.