Frau
Meinig ließ über die einzelnen
Beschlussvorschläge abstimmen.
Der Rat
lehnte mit 28 Nein-Stimmen und 6 Ja-Stimmen die folgende
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Burgdorf nutzt die
Möglichkeit des § 71 Abs. 10 NKomVG und wendet für die Besetzung von
Ausschüssen, Gremien etc. abweichend von § 71 Abs. 2 (neu) NKomVG das bis um
31.10.2021 geltende Recht an (Hare-Niemeyer)
ab.
Der Rat
lehnte mit 28 Nein-Stimmen und 6 Ja-Stimmen die folgende
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Burgdorf nutzt die
Möglichkeit des § 71 Abs. 10 NKomVG und wendet für die Besetzung von
Ausschüssen, Gremien etc. abweichend von § 71 Abs. 2 (neu) NKomVG das
Auszählverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers an
ab.
Frau Meinig erklärte, dass Herr Nijenhof zutreffend darauf hingewiesen habe, dass an dieser Stelle zunächst über den Antrag der Fraktion WGS FreieBurgdorfer zu entscheiden sei, da dieser sich nicht nur auf die Zusammensetzung der Fachausschüsse, sondern auch auf die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses beziehe. Sie bat, den Tagesordnungspunkt vorzuziehen.
Herr Nijenhof stellte den Antrag vor. Er kritisierte das vom Land Niedersachen vorgeschlagene neue Auszählungsverfahren. Dies spiegele aus seiner Sicht die Mehrheitsverhältnisse nicht hinreichend wider. Er bat, über die eingebrachten Beschlussvorschläge separat abzustimmen.
Herr Fleischmann erklärte, dass er den Antrag der Fraktion WGS FreieBurgdorfer unterstützen werde, da das neue Auszählverfahren insbesondere kleine Fraktionen benachteilige. Er appellierte an die größeren Fraktionen, dem Antrag ebenfalls zuzustimmen.
Herr Gawlik erklärte, dass grundsätzlich alle Fraktionen in allen Bereichen vertreten seien. Gerade auf kommunaler Ebene sei es wichtig, bei Beschlüssen eine Einmütigkeit herzustellen. Diese sehe er gefährdet, wenn kleinere Fraktionen mehr Sitze erhalten.
Herr J. Braun erklärte, dass er dem Antrag zustimmen werde.