Beschluss:

 

 


Frau Meinig teilte mit, dass sie darum gebeten habe, einen separaten Tagesordnungspunkt aus aktuellem Anlass einzuschieben. In den letzten Tagen und Wochen hätten sich zahlreiche Bürger an die Stadt gewandt, weil man vor der ehemaligen Gaststätte „Löns-Klause“ an der Ramlinger Straße mehrere große und alte Bäume, wahrscheinlich Eichen, einfach abgeholzt hatte. Da es im Bereich der Stadt Burgdorf keine Baumschutzsatzung gebe, stelle sich die Frage für den Ortsrat, ob man diese Fällaktion hinnehmen müsse, oder was ggf. getan werden könne, um zukünftig ähnliche Ereignisse zu verhindern.

 

Stadtrat Philipps wies auf die besondere Problematik einer städtischen Baumschutzsatzung hin und erinnerte an die Diskussionen, die bereits vor Jahren zu diesem Thema geführt worden waren. Hinzu komme, dass eine solche Regelung auch kontrolliert werden müsse.

 

Ortsbürgermeister Walter erkundigte sich bei der Verwaltung, ob die gefällten Bäume an der „Löns-Klause“ auf städtischem oder auf privaten Grund gestanden hätten und ob es von Seiten der Stadt Möglichkeiten gebe, einzelne Baumbestände unter Schutz zu stellen, wie man es seinerzeit bei einem Objekt im „Rehsprung“ gemacht hatte.

 

Baurat z. A. Trappmann teilte dazu mit, dass er die Fragen prüfen werde.

 

Herr Stuckenschmidt erkundigte sich danach, ob der Verwaltung Hinweise vorlägen, was der neue Eigentümer mit dem Gebäude vorhabe. (Pizzeria, Cafe, Gaststätte und Wohnbebauung?).

 

 

Hinweis über das Protokoll:

 

Nach Auskunft der Bauordnungsabteilung waren die bisherigen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen genehmigungsfrei. Ein Bauantrag wurde noch nicht gestellt, es hat lediglich einmal Kontakt mit einem Architekten gegeben. Bei dem Gespräch war von einem Italienischen Eiscafe die Rede. Eine Gewerbeanmeldung liegt ebenfalls noch nicht vor.

 

Nach Auskunft der Tiefbauabteilung handelt es sich bei den gefällten Bäumen nicht um städtische Bäume. Bei dem Fall „Im Rehsprung“ wurde im Rahmen der Baugenehmigung mit dem Eigentümer vereinbart, dass die Bäume zu schützen und zu erhalten sind und nur mit Genehmigung der Stadt gefällt werden dürfen. Da im vorliegenden Fall keine Baugenehmigung erforderlich war, konnte der Grundstückseigentümer die auf seiner Fläche stehenden Bäume fällen, ohne dass die Stadt Burgdorf hier ein Eingriffsrecht hatte.