Beschluss: Überwiesen in Fachausschuss

Herr Fleischmann begründete seinen als Anlage I) zum Originalprotokoll beigefügten Antrag. Die SPD-Fraktion habe kurze Zeit später einen nahezu gleichlautenden Antrag eingebracht. Er finde das in Ordnung und hoffe auf eine möglichst einstimmige Überweisung seines Antrages in die Fachausschüsse.

 

Herr Alker erklärte, dass aufgrund einer DGB-Initiative ‚Aktion gegen Kinderarmut’ ein Dringlichkeitsantrag direkt in den Fachausschuss eingebracht worden sei. Dort sei der SPD-Antrag von allen Fraktionen unterstützt worden. Mit dem Auftrag an die Verwaltung sollte zunächst untersucht werden, welche finanziellen Auswirkungen die Umsetzung der Maßnahme haben würde. Dieser Auftrag sei vom Verwaltungsausschuss heute so beschlossen. Damit sei eine Grundlage geschaffen, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen darüber entscheiden zu können, ob und wie man sich der Sache annehmen wolle. Es sei ein sehr wichtiges Thema, da ca. 2 Mio. Kinder in Haushalten lebten, wo ALG II empfangen werde. In diesem Zusammenhang müsse allerdings die Frage gestattet sein, warum die Kommunen immer öfter die Fehler ausbaden sollen, die vom Bund und Land gemacht würden. Hier sei auf die Abschaffung der Lernmittelfreiheit oder generell auf die Hartz-IV-Gesetze verwiesen.

 

Herr Leunig erkundigte sich, ob der vorstehende Antrag nicht wegen des fast wortgleichen SPD-Antrages, der bereits im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport sowie im Verwaltungsausschuss behandelt wurde, verbraucht sei. Die Verwaltung sei beauftragt worden, die finanziellen Auswirkungen festzustellen.

 

Es bestand Einvernehmen innerhalb des Rates, dass die Frage von Herrn Leunig sich nur auf Punkt 3 des Antrages beziehe.

 

Einstimmig fasste der Rat daher den Beschluss, den Antrag in den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, den Wirtschafts- u. Finanzausschuss sowie den Verwaltungsausschuss zu überweisen.