Beschluss: einstimmig beschlossen

Mit 31 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme fasste der Rat den nachfolgenden Beschluss:

 

Der Rat beschließt, die nach § 111 Absätze 7 und 8 NGO an die dort bezeichneten Mitglieder in Organen von Unternehmen und Einrichtungen gezahlten Vergütungen werden bis zu einem Höchstbetrag von 1.500,00 im Jahr je Mitgliedschaft (pauschale Aufwandsentschädigung einschl. Sitzungsgelder) als angemessen angesehen.

 

Für den Vorsitz ist der doppelte, für den stellv. Vorsitz der 1 ½-fache Satz des genannten Höchstbetrages angemessen.

 

Gezahlte Vergütungen, die über obige festgesetzte Höhe hinausgehen, sind an die Stadt Burgdorf abzuführen.