Der Rat fasste einstimmig
folgenden
Beschluss:
Die Funktion der/des
stellvertretenden Ratsvorsitzenden übernehmen:
- die/der
erste Bürgermeister/in
- die/der
zweite Bürgermeister/in
- die/der
dritten Bürgermeister/in sofern ein/e dritte/r Bürgermeister/in gewählt
wird.
Die Rangfolge gilt entsprechend der oben aufgeführten Reihenfolge.
Frau Meinig
informierte, dass in der 18. Wahlperiode die beiden stellvertretenden
Bürgermeister/innen zu den Vertreter/innen der Ratsvorsitzenden gewählt wurden.
Sie bat um Wortbeiträge, ob eine entsprechende Festlegung
auch in der 19. Wahlperiode erfolgen soll.
Herr G. Hinz befürwortete die Beibehaltung der bisherigen Regelung. Diese habe sich seiner Ansicht nach bewährt.