Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

Die Funktion der/des stellvertretenden Ratsvorsitzenden übernehmen:

 

  1. die/der erste Bürgermeister/in

 

  1. die/der zweite Bürgermeister/in

 

  1. die/der dritten Bürgermeister/in sofern ein/e dritte/r Bürgermeister/in gewählt wird.

 

Die Rangfolge gilt entsprechend der oben aufgeführten Reihenfolge.


Frau Meinig informierte, dass in der 18. Wahlperiode die beiden stellvertretenden Bürgermeister/innen zu den Vertreter/innen der Ratsvorsitzenden gewählt wurden.

 

Sie bat um Wortbeiträge, ob eine entsprechende Festlegung auch in der 19. Wahlperiode erfolgen soll.

 

Herr G. Hinz befürwortete die Beibehaltung der bisherigen Regelung. Diese habe sich seiner Ansicht nach bewährt.