Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss

 

Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag der Bezugsvorlage BV 2021 1693 vom 11.08.2021 wird ergänzt um die über die Ergänzungsvorlage BV 2021 1693/1 vom 29.09.2021 zusammengefassten Änderungs- und Ergänzungsvorschläge des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen. Diese werden Bestandteil der Auswahlkriterien (4.1) und Verkaufsbedingungen (4.2) und des Verfahrens in der Bewertungskommission (6.2) werden.

 

Die Vorgaben des Punktes 4.2 stehen unter dem Vorbehalt der noch erforderlichen rechtlichen Prüfung.

 

Weiterhin werden die Beschlussvorschläge um den Änderungsvorschlag des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau aus der Vorlage BV 2021 1693/2 ergänzt, welche Bestandteil der Vermarktungskriterien für die Mehrfamilienhausgrundstücke werden.


Die Tagesordnungspunkte 4, 4.1 und 4.2 werden gemeinsam beraten.

 

Herr Scholz erläutert, dass erfahrungsgemäß mehr Anfragen kommen, wie Baugrundstücke angeboten werden können. Das Interesse an Einzel- und Doppelhäusern ist sehr groß. Daher wurden die Vergabekriterien in den letzten Jahren entsprechend angepasst, was man auch in den umliegenden Kommunen feststellen kann.

 

In der Ergänzungsvorlage BV 2021 1693/1 werden die geänderten Beschlussvorschläge aus dem Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen zusammengefasst. Zum einen wird seitens des Ortsrates eine höhere Quote für die Interessenten aus dem Ortsteil Ramlingen-Ehlershausen gefordert. Des Weiteren soll es eine neue Sonderquote für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr geben. Als dritte Änderung wurde vorgeschlagen, dass eine vertragliche Regelung eingearbeitet wird, dass auf den Einbau einer Ölheizung verzichtet wird. Ebenso soll solare Energie genutzt werden. Dieser Vorschlag steht unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung.

 

Herr Scholz weist darauf hin, dass es eine bauplanungsrechtliche Besonderheit in dem Baugebiet gibt. Es gibt zum Teil private Grünflächen, die entsprechend der Vorgaben hergerichtet werden müssen. Auf einem Teil der Baugrundstücke wird der Lärmschutzwall errichtet. Dieser wird aber nicht, wie in der Zeitung berichtet, von den Grundstückserwerbenden errichtet, sondern von der Stadt. Allerdings geht dieser später in die Unterhaltungspflicht der Eigentümer über.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau (A-USB) hat die Mindestquote für geförderten Wohnungsbau bei den Flächen für die Mehrfamilienwohnhäuser auf 25% hochgesetzt. Dies ist in der zweiten Ergänzungsvorlage erläutert (BV 2021 1693/2).

 

Die Ausschussmitglieder befürworten die eingebrachten Änderungsvorschläge.