Frau Borchers verlas die Vorabinformation der Verwaltung (Fachbereich 3.2) aus dem Protokoll über die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 14.09.21 über die Folgen für das Burgdorfer Klärwerk nach dem Wegfall der Einleitung des Kühlwassers aus dem Mehrumer Kraftwerk:

„Für die Einleitung des auf der Kläranlage Burgdorf gereinigten Abwassers in die Burgdorfer Aue liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von mechanisch-biologisch gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Burgdorf vom 18.10.2004, erteilt durch die Region Hannover, vor. Diese umfasst die Einleitmengen und –Bedingungen mit den zugehörigen Überwachungswerten, die z.T. strenger sind als die gesetzlichen Anforderungen, die als Mindestanforderungen zu verstehen sind. Gewässerbezogene höhere Anforderungen sind derzeit auch bei fehlender Einleitung von Wasser aus dem Mittellandkanal in die Aue aus Sicht der Sachbearbeitung der Region Hannover für die Kläranlage Burgdorf nicht zu erwarten. Mögliche ökologische Auswirkungen und ggf. erforderliche Maßnahmen bei Wegfall der Einleitung des Kühlwassers befinden sich jedoch noch in der Prüfung.

Nach weitere Diskussion der Thematik durch die Ausschussmitglieder informierte Herr Pollehn diese darüber, dass der noch amtierende Bürgermeister von Uetze, Herr Backeberg, sich beim Ministerium sich für die Belange der betroffenen Gemeinden einsetzen werde. Diesbezüglich werde die Verwaltung den Ausschuss laufend informieren.

 

Frau Borchers informierte weiterhin, dass sich die Vermarktung des Baugebiets „Nord-westlich Weserstraße“ verzögern werde, da die Ergebnisse der Untersuchung zur Nutzung der Geothermie erst im März 2022 zu erwarten seien.  Dies habe zur Folge, dass die Vermarktung erst im 2. Quartal 2022 möglich sei und der Abschluss der Kaufverträge erst Ende 2022/Anfang 2023 erfolgen könne.