Nachtrag: 13.09.2021

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5-14 „Kapellenweg“ wird für den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich eingeleitet (Einleitungsbeschluss nach § 2 BauGB).

 

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurechten für Wohnhäuser (Einfamilienhäuser als Einzel- und ggf. Doppelhäuser).

 


Herr Meyer erläutert die Vorlage und betont, dass es hier um die Erschaffung von Baurechten für Wohnhäuser als Einzel- oder Doppelhäuser gehe.

 

Der Ortsrat fasst einstimmig folgenden empfehlenden