Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.  Der Verkauf der Grundstücke für Einzel- bzw. Einzel- und Doppelhäuser der Baufelder WA 1, WA 2 und WA 4 im Baugebiet „Ehlershäuser Weg“ soll entsprechend den Ausführungen zu Ziffer 4. durch die Verwaltung mit folgenden Änderungen vorgenommen werden:

 

·         Ziffer 4.1: In der Gruppe 1 werden 6 Baugrundstücke für Interessenten aus dem Ortsteil Ramlingen-Ehlershausen (einschließlich ehemaliger und rückkehrwilliger Interessenten) vorgehalten.

·         Ziffer 4.1: In den Gruppen 2 und 3 werden von den jeweils verbliebenen 14 Baugrundstücken mindestens 1 an einen Interessenten mit einer nachweislich mindestens 2jährigen Mitgliedschaft in einer Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr vergeben. Die Erfüllung der Mindestquote für Burgdorfer Interessenten und jeweils eine der Mindestquoten Arbeitsplatz/Gewerbebetrieb/freiberufliche Tätigkeit oder Feuerwehr gebündelt durch eine Bewerbung ist möglich.

·         Ziffer 4.2: In dem abzuschließenden Kaufvertrag verpflichten sich die Käufer zum Verzicht auf den Einbau einer Ölheizung. Ferner verpflichten sich die Käufer, dass auf mindestens 50 % der nach Süden ausgerichteten Dachfläche Anlagen zur Nutzung solarer Energie errichtet werden. Bei einem Verstoß gegen eine der beiden Auflagen verpflichten sich die Käufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € an die Stadt.

 

2.  Das Angebotsverfahren für die Mehrfamilienhausbaufelder WA 3 soll gemäß den Ausführungen zu Ziffer 6. durchgeführt werden. Die Bewertungskommission für die subjektiven Kriterien wird ergänzt durch ein weiteres durch den Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen zu benennendes Mitglied.

 

3.  Der Verkaufspreis der Baugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser der Baufelder WA 1, WA 2 und WA 4 beträgt 220 €/m², einschließlich Ablösungsbetrag für den Erschließungsbeitrag, und zuzüglich Abwasserbeitrag und Anschlusskosten für die Versorgungsanschlüsse. Für die den Baugrundstücken zugeordneten und zusammen mit diesen zu erwerbenden Privaten Grünflächen beträgt der Preis 110 €/m².

 

Ferner ist von allen Erwerbern der Grundstücke im WA 1 und WA 4, die durch eine Privatstraße erschlossen werden, jeweils ½ (Privatstraßen im westlichen Plangebiet) bzw. ¼ (Privatstraße im östlichen Plangebiet) der privaten Erschließungsstraße ebenfalls zum Preis von 220,00 €/m² mit zu erwerben und eine Vereinbarung über den Ausbau der Privatstraße, die Übernahme der hierfür entstehenden Ausbaukosten sowie deren späteren Unterhalt zu schließen.

 

4.  Der Mindestverkaufspreis für die Mehrfamilienbaufelder WA 3 beträgt
175 €/m², einschließlich Ablösungsbetrag für den Erschließungsbeitrag, und zuzüglich Abwasserbeitrag und Anschlusskosten für die Versorgungsanschlüsse.

 


 

Herr Scholz (Abt. Wirtschaftsförderung/Liegenschaften) und Frau Nagel (Abt. Stadtplanung und Umwelt) stellten die Vorlage vor.

Herr Dreeskornfeld regte in diesem Zusammenhang an, den Grundstückskäufern aufzuerlegen, auf den Einbau einer Ölheizung zu verzichten und auf den nach Süden ausgerichteten Dachflächen die Nutzung von Photovoltaikanlagen vorzunehmen.

Außerdem schlug er vor, bei den Kriterien zur Auswahl der Interessenten in Gruppe 1 die Quote für Interessenten aus dem Ortsteil Ramlingen-Ehlershausen von derzeit 4 zu erhöhen.

Herr Scholz erläuterte, dass es baurechtlich schwierig sei, gewisse Energieträger auszuschließen bzw. vorzuschreiben, dass durchaus aber über den abzuschließenden Grundstückskaufvertrag eine Verpflichtung zum Verzicht auf Einbau einer Ölheizung und Nutzung solarer Energien auf den Dachflächen vorgesehen werden könne. Darin könne man bei Verstößen gegen diese Auflagen eine Vertragsstrafe von z.B. 10.000 € vorsehen.

Frau Nagel schlug vor, für die nach Süden ausgerichtete Dachfläche eine Quote von 50 % für die Nutzung solarer Energie vorzuschreiben.

Frau Meinig regte in diesem Zusammenhang eine Beratung der Interessenten durch den Klimaschutzmanager an.

 

Frau Alker stimmte Herrn Dreeskornfeld zu und schlug vor, die Quote für Interessenten aus dem Ortsteil von 4 auf 6 zu erhöhen.

 

Die Mitglieder des Ortsrates einigten sich darauf, der Anregung des Stadtbrandmeisters aus der Einwohnerfragestunde folgend sowohl in Gruppe 2 als auch in Gruppe 3 jeweils 1 Grundstück für die Vergabe an Personen vorzuhalten, die nachweislich mindestens eine 2jährige Mitgliedschaft in einer Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr nachweisen können.

 

Herr Dr. Carl regte an, die Bewertungskommission für die subjektiven Kriterien durch ein weiteres durch den Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen zu benennendes Mitglied zu ergänzen.

 

Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden