Sitzung: 28.09.2021 Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2021 1693
Beschluss:
1. Der
Verkauf der Grundstücke für Einzel- bzw. Einzel- und Doppelhäuser der Baufelder
WA 1, WA 2 und WA 4 im Baugebiet „Ehlershäuser Weg“ soll entsprechend den
Ausführungen zu Ziffer 4. durch die Verwaltung mit folgenden Änderungen
vorgenommen werden:
·
Ziffer
4.1: In der Gruppe 1 werden 6 Baugrundstücke für Interessenten aus dem Ortsteil
Ramlingen-Ehlershausen (einschließlich ehemaliger und rückkehrwilliger
Interessenten) vorgehalten.
·
Ziffer
4.1: In den Gruppen 2 und 3 werden von den jeweils verbliebenen 14
Baugrundstücken mindestens 1 an einen Interessenten mit einer
nachweislich mindestens 2jährigen Mitgliedschaft in einer Einsatzabteilung
einer Freiwilligen Feuerwehr vergeben. Die Erfüllung der Mindestquote für
Burgdorfer Interessenten und jeweils eine der Mindestquoten
Arbeitsplatz/Gewerbebetrieb/freiberufliche Tätigkeit oder Feuerwehr gebündelt
durch eine Bewerbung ist möglich.
·
Ziffer 4.2: In dem abzuschließenden
Kaufvertrag verpflichten sich die Käufer zum Verzicht auf den Einbau einer
Ölheizung. Ferner verpflichten sich die Käufer, dass auf mindestens 50 % der
nach Süden ausgerichteten Dachfläche Anlagen zur Nutzung solarer Energie
errichtet werden. Bei einem Verstoß gegen eine der beiden Auflagen verpflichten
sich die Käufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € an die
Stadt.
2. Das
Angebotsverfahren für die Mehrfamilienhausbaufelder WA 3 soll gemäß den
Ausführungen zu Ziffer 6. durchgeführt werden. Die Bewertungskommission für die
subjektiven Kriterien wird ergänzt durch ein weiteres durch den Ortsrat
Ramlingen-Ehlershausen zu benennendes Mitglied.
3. Der
Verkaufspreis der Baugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser der Baufelder WA
1, WA 2 und WA 4 beträgt 220 €/m², einschließlich Ablösungsbetrag für den
Erschließungsbeitrag, und zuzüglich Abwasserbeitrag und Anschlusskosten für die
Versorgungsanschlüsse. Für die den Baugrundstücken zugeordneten und zusammen
mit diesen zu erwerbenden Privaten Grünflächen beträgt der Preis 110 €/m².
Ferner ist von allen Erwerbern der Grundstücke im
WA 1 und WA 4, die durch eine Privatstraße erschlossen werden, jeweils ½
(Privatstraßen im westlichen Plangebiet) bzw. ¼ (Privatstraße im östlichen
Plangebiet) der privaten Erschließungsstraße ebenfalls zum Preis von 220,00
€/m² mit zu erwerben und eine Vereinbarung über den Ausbau der Privatstraße,
die Übernahme der hierfür entstehenden Ausbaukosten sowie deren späteren
Unterhalt zu schließen.
4. Der
Mindestverkaufspreis für die Mehrfamilienbaufelder WA 3 beträgt
175 €/m², einschließlich Ablösungsbetrag für den Erschließungsbeitrag, und
zuzüglich Abwasserbeitrag und Anschlusskosten für die Versorgungsanschlüsse.
Herr Scholz (Abt.
Wirtschaftsförderung/Liegenschaften) und Frau
Nagel (Abt. Stadtplanung und Umwelt) stellten die Vorlage vor.
Herr
Dreeskornfeld regte in diesem Zusammenhang an, den Grundstückskäufern aufzuerlegen,
auf den Einbau einer Ölheizung zu verzichten und auf den nach Süden
ausgerichteten Dachflächen die Nutzung von Photovoltaikanlagen vorzunehmen.
Außerdem schlug er vor, bei den Kriterien zur Auswahl
der Interessenten in Gruppe 1 die Quote für Interessenten aus dem Ortsteil
Ramlingen-Ehlershausen von derzeit 4 zu erhöhen.
Herr Scholz erläuterte, dass es
baurechtlich schwierig sei, gewisse Energieträger auszuschließen bzw.
vorzuschreiben, dass durchaus aber über den abzuschließenden
Grundstückskaufvertrag eine Verpflichtung zum Verzicht auf Einbau einer
Ölheizung und Nutzung solarer Energien auf den Dachflächen vorgesehen werden
könne. Darin könne man bei Verstößen gegen diese Auflagen eine Vertragsstrafe
von z.B. 10.000 € vorsehen.
Frau Nagel schlug vor, für die nach
Süden ausgerichtete Dachfläche eine Quote von 50 % für die Nutzung solarer
Energie vorzuschreiben.
Frau Meinig regte in diesem
Zusammenhang eine Beratung der Interessenten durch den Klimaschutzmanager an.
Frau Alker stimmte Herrn Dreeskornfeld
zu und schlug vor, die Quote für Interessenten aus dem Ortsteil von 4 auf 6 zu
erhöhen.
Die Mitglieder des Ortsrates einigten sich darauf, der
Anregung des Stadtbrandmeisters aus der Einwohnerfragestunde folgend sowohl in
Gruppe 2 als auch in Gruppe 3 jeweils 1 Grundstück für die Vergabe an Personen
vorzuhalten, die nachweislich mindestens eine 2jährige Mitgliedschaft in einer
Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr nachweisen können.
Herr Dr. Carl regte an, die Bewertungskommission für die subjektiven Kriterien durch ein weiteres durch den Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen zu benennendes Mitglied zu ergänzen.
Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden