Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Die Ausstattung der städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen mit raumlufttechnischen Anlagen ist vorzunehmen. In einem ersten Schritt sind alle im Rahmen der „Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ möglichen Maßnahmen, wie in der Vorlage vorgestellt, umzusetzen. Die Beschaffung soll unabhängig von bestehenden bzw. zu erwartenden Fördermaßnahmen erfolgen.

Weitere Fördermittelmöglichkeiten zur Ausstattung aller Schulen mit raumlufttechnischen Anlagen sind zu ermitteln und der Maßnahmenplan entsprechend fortzuschreiben.

Die Mittel sind außerplanmäßig bereitzustellen. Eine gesonderte Beschlussfassung ist herbeizuführen. Sofern eine gesonderte Beschlussfassung des Rates zur Verzögerung der Umsetzung des Maßnahmenplanes führt, ist eine Eilentscheidung für die betroffenen Projekte nach § 81 Abs. 2 NKomVG durch den Bürgermeister und einer/einem stv. Bürgermeister/in zu treffen. Der Rat wird nach § 89 Satz 3 NKomVG anschließend unverzüglich unterrichtet.


Zur politischen Debatte wird auf TOP 7.3 verwiesen.

Frau Gersemann bittet um Abstimmung. Einstimmig ergeht folgender