Sitzung: 09.09.2021 Ausschuss für Jugendhilfe und Familie
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV 2021 1711/1
Beschluss:
Die Ausstattung der
städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen mit raumlufttechnischen
Anlagen ist vorzunehmen. In einem ersten Schritt sind alle im Rahmen der „Richtlinie für die Bundesförderung
Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ möglichen Maßnahmen, wie
in der Vorlage vorgestellt, umzusetzen. Die Beschaffung soll unabhängig von bestehenden bzw. zu
erwartenden Fördermaßnahmen erfolgen.
Weitere Fördermittelmöglichkeiten zur Ausstattung aller Schulen mit raumlufttechnischen Anlagen sind zu ermitteln
und der Maßnahmenplan entsprechend fortzuschreiben.
Die Mittel sind außerplanmäßig bereitzustellen. Eine
gesonderte Beschlussfassung ist herbeizuführen. Sofern eine gesonderte
Beschlussfassung des Rates zur Verzögerung der Umsetzung des Maßnahmenplanes
führt, ist eine Eilentscheidung für die betroffenen Projekte nach § 81 Abs. 2
NKomVG durch den Bürgermeister und einer/einem stv. Bürgermeister/in zu treffen.
Der Rat wird nach § 89 Satz 3 NKomVG anschließend unverzüglich unterrichtet.
Zur politischen Debatte wird auf TOP 7.3 verwiesen.
Frau Gersemann bittet um Abstimmung. Einstimmig ergeht folgender