Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Nach kurzer weiterer Diskussion fasste der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen folgenden einstimmigen Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt den Entwurf des Einzelhandelskonzeptes und beauftragt den Bürgermeister, die Öffentlichkeit im Rahmen einer Einwohnerversammlung und einer anschließenden zweiwöchigen Auslegung über die Planungsziele des Einzelhandelskonzeptes zu informieren sowie Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen zu geben. Die im Bauausschuss angeregten Änderungen sind vor der Einwohnerversammlung und anschließenden Auslegung in den Entwurf des Einzelhandelskonzeptes einzuarbeiten.

 

 


 

Frau Behncke erläuterte noch einmal die relevanten Ergebnisse des Kommunalen Einzelhandelskonzeptes. Diese sind im Wesentlichen:

 

 

1.                  Der Burgdorfer Dreiklang (S. 87) bestehend aus den Zielen:

-         Zentrenstärkung,

-         Nahversorgungssicherung und

-         Geregelte Ausnahmen für weitere Standorte

 

2.                  Die räumliche Abgrenzung vom

-         Zentralen Versorgungsbereich Innenstadtzentrum (Abb. 51) mit Haupt- (rot) und Nebenanlagen (gelb) sowie funktionalem Ergänzungsbereich (grau),

-         Nahversorgungszentrum Ehlershausen (Abb. 52) und

-         Nahversorgungszentrum Rubensplatz (Abb. 54)

 

3.                  Die Ausweisung von Sonderstandorten für großflächigen Einzelhandel

-         GE Hülptingsen, GE Nordwest und GE ‚An der Mösch’

 

4.            Suchräume für Neuansiedlung Lebensmittelmarkt



Diese Punkte sind als Zentren-/Standort- und Nahversorgungskonzept in einer Gesamtschau in der Abb. 57 zusammengestellt.

 

5.      Die Burgdorfer Liste – als kommunale Sortimentsliste – (Tab. 16) mit zentrenrelevanten Sortimenten, zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten

 

6.      Die AnsiedlungsLeitsätze I bis VI – S. 111 – 115

 

 

Die Standortbewertungen bzw. Steckbriefe im Anhang sind sozusagen Anwendungsbeispiele.

 

Herr Pilgrim erklärte, dass im Bauausschuss am 01.10.2007 angeregt wurde, die Bereiche ‚nördlich Schützenplatz’ und ‚Rolandstraße’ (in der Abb. 51) nicht als „funktionalen Ergänzungsbereich (grau)“ sondern als „Nebenlage (gelb)“ auszuweisen.