Beschluss:
Eine Teilfläche von 123,69 qm²
der Grünfläche „Im Dorfe“ (Gemarkung Schillerslage, Flur 5, Flurstück 311/22)
wird gemäß § 8 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) als uneingeschränkt gewidmete
Verkehrsfläche eingezogen.
Die Einziehung wird ab dem 01.12.2021
wirksam.
Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden