Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

 

 


Herr Alker erläuterte den Antrag der SPD-Fraktion zur heutigen Sitzung. Der Antrag nebst anliegendem Brief des DGB vom 29.08.2007 ist dieser Niederschrift als Anlage 3 beigefügt. Nach den Ausführungen von Herrn Alker appelliert der Brief des DGB an alle Schulträger in der Region Hannover, einen kommunalen Schulfond für Kinder aus einkommensschwachen Familien einzurichten. Aus dem Schulfond sollen die betroffenen Kinder bzw. Eltern bei der Anschaffung von notwendigen Schulsachen unterstützt werden.

 

Grundsätzlich sollte mit dem Thema auch kritisch umgegangen werden, so Herr Alker. Fraglich sei insbesondere, inwieweit die Kommunen die Aufgaben des Bundes übernehmen sollten. Andererseits könne man die Betroffenen nicht alleine lassen. Zusätzlich sollten aber auch die Schulen kritisch prüfen, welche Schulhefte und anderen Dinge notwendig seien.

 

Herr Alker schlug vor, die Verwaltung zu beauftragen, hier zunächst die Anzahl der Betroffenen (z. B. Empfänger von Hartz-IV) zu ermitteln. Danach können die möglichen Kosten für einen Schulfond für die Stadt Burgdorf errechnet werden. Es sollte dabei ein Betrag in Höhe von 50,00 € je Schüler/in zugrunde gelegt werden.

 

Herr Lüddecke sprach sich für die Unterstützung der hilfebedürftigen Kinder aus, speziell in Fällen, in denen die Eltern dies nicht leisten können. Allerdings stellte auch Herr Lüddecke in Frage, ob die Kommunen das leisten können und sollen.

 

Herr Unverzagt forderte, dass die Schulen zukünftig die Listen der benötigten Schulsachen überarbeiten mögen. Der Umfang sowie das Vorschreiben spezieller Marken beispielsweise bei Schreibmaterialien sei nicht erforderlich. Wenn darauf verzichtet würde, könnten Eltern mit weniger Einkommen auf preisgünstigere Angebote zurückgreifen.

 

Herr Baxmann wies darauf hin, dass vom Linksbündnis bereits ein gleichlautender Antrag auf Einrichtung eines Schulfonds vorliegt. Dieser soll in der nächsten Ratssitzung beraten werden. Grundsätzlich müsse überlegt werden, ob die Kommunen zuständig und in der Lage sind, die finanziellen Lücken in der Gesetzgebung der Länder und des Bundes zu füllen. Für die Chancengleichheit der Kinder sei eine gerechte Verteilung der Mittel Voraussetzung. Eine Bestandsaufnahme der Mangelversorgung könne helfen, bei Bund und Land Nachbesserungen zu fordern.

 

Herr Lüddecke verlässt die Sitzung.

 

Herr Alker fasste zusammen: Die Stadt ist grundsätzlich für die Sachausstattung in den Schulen zuständig. Analog dazu sollte eine Sensibilisierung auch für die Ausstattung der Schüler/innen stattfinden.

 

Es herrschte Einmütigkeit im Ausschuss darüber, dass die Verwaltung die gewünschten Zahlen ermitteln sollte (Anzahl der Betroffenen Kinder, Gesamtkosten bei 50,00 € je Kind).