Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Ausschussmitglieder lehnten einstimmig folgenden

 

Beschlussvorschlag ab:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf beschließt, Satz 1 des Beschlusses zu Beschlussvorlage BV 2020 1261/1 „Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Burgdorf“ vom 26.05.2020 aufzuheben und wie folgt zu ersetzen:

 

Für die Ortsfeuerwehr Burgdorf wird ein Tanklöschfahrzeug (TLF) auf einem Allradfahrgestell, einer Staffelbesatzung (6 Personen) und mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 16 Tonnen angeschafft. Bei der Ausschreibung bzw. Beschaffung ist eine größtmögliche Löschwassermenge zu berücksichtigen.      

 


Herr Nijenhof äußerte seine Verwunderung, dass sich das Verfahren noch in der Vorbereitung befinde. Die (Beschaffungs-)Argumente seien seitens der Stadt verändert worden. Die Befahrbarkeit von Feuerwehrzufahrten müsse ausschließlich von der Drehleiter gegeben sein. Diese Fahrzeugtypen hätten stets ein zulässiges Gesamtgewicht unterhalb von 16 Tonnen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dralle antwortete Herr Stadtbrandmeister Heuer, dass die Freiwillige Feuerwehr den Arbeitsauftrag erhalten habe, ein Fahrzeug unterhalb von 16 Tonnen zu planen. Die Befahrbarkeit von Feuerwehrzufahrten mit wasserführenden Fahrzeugen sei nicht erforderlich, da beispielsweise Schlauchmaterial mittels Haspel verlegt werden könne. In diesem Zusammenhang könne die Drehleiter über eine längere Entfernung eingespeist werden. Darüber hinaus sei aufgrund der Alarm- und Ausrückeordnung stets eine weitere Ortsfeuerwehr am Einsatz im Kernstadtgebiet beteiligt.

Beispielsweise fahren die Ortsfeuerwehr Heeßel in der Weststadt und die Ortsfeuerwehr Hülptingsen in der Südstadt im Rendezvous-Verfahren die Kernstadt an. Die Befahrbarkeit von Feuerwehrzufahrten könne mittels deren Fahrzeugen sichergestellt werden.

 

Herr Dralle bedankte sich für die Ausführungen.

 

Herr Braun teilte mit, dass er selbst recherchiert habe. Er habe mit Fachleuten von der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz, der Firma ForPlan Bonn und der Berufsfeuerwehr Hannover gesprochen. Die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 16 Tonnen werde als unkritisch gesehen. Als Beispiel sei das Verlegen von Schlauchleitungen genannt worden, da dieses Procedere zu keinem Zeitverlust führen würde.

 

Herr Nijenhof führte ausführlich aus, warum ein TLF 4000 angeschafft werden solle. Kleinere Fahrzeuge würden das Einsatzziel/ die Einsatzschwerpunkte konterkarieren. Diese sehe er vorrangig bei Wald- und Vegetationsbränden. In diesen Fällen sei ein Fahrzeug mit einer hohen Löschwassermenge zu favorisieren. Die Tonnage sei unerheblich, da erfahrene Maschinisten der Ortsfeuerwehr niemals in unbekanntes Terrain einfahren würden. Ähnliche Fahrzeuge würden auch von anderen Freiwilligen Feuerwehren vorgehalten werden.

 

Herr Meyer fragte, warum eine Änderung des damaligen VA-Beschlusses herbeigeführt werden solle. Die Ortsfeuerwehr fordere nach wie vor das große Fahrzeug. Ferner stehe die Verwaltung in einer erheblichen Arbeitsverdichtung und weitere Preissteigerungen seien anzunehmen.

 

Herr Enderle antwortete, dass die Verzögerung hauptsächlich auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sei. Die Abteilung Ordnung sei vollumfänglich eingebunden gewesen. Ferner seien die Gespräche mit der Ortsfeuerwehr sehr schleppend gewesen, da die Leistungsverzeichnisse mit Forderungen - über den Bedarf hinaus – erstellt worden seien. Aufgrund des Volumens sehe der Ausschreibungsdienstleister diesen Entwurf als nicht realisierbar an.

Dessen ungeachtet seien mit der Ortsfeuerwehr Burgdorf, vertreten durch den stellv. Ortsbrandmeister, konstruktive Gespräche geführt worden. Im vorliegenden Fall sei sich mit der Ortsfeuerwehr und dem Stadtbrandmeister auf die Formulierung der Beschlussempfehlung geeinigt worden. Voraussetzung sei lediglich eine Löschwassermenge von min. 3.500 Litern gewesen.

 

Herr Bürgermeister Pollehn führte weiter aus, dass er von dem Dienstleister kontaktiert und ihm mitgeteilt wurde, dass das Leistungsverzeichnis in dieser Art und in diesem Umfang nicht ausgeschrieben werden könne. Auch die Zweckmäßigkeit eines Fahrzeuges in dieser Gewichtsklasse könne verwaltungsseits nicht nachvollzogen werden, da das Fahrzeug die Einsatzstelle nicht unmittelbar anfahren könne. Insofern sei ein Fahrzeug, welches die Wasserversorgung innerorts und außerorts mit dem größtmöglichen Nutzen sicherstelle, favorisiert worden. Die Abstimmung zwischen Ortsfeuerwehr und Verwaltung habe er als konstruktiv empfunden. Im vorliegenden Fall wäre der Dialog, anstelle der Einbindung der Kommunalaufsicht, wünschenswert gewesen.

 

Die Beschlussempfehlung stelle das Optimum zwischen Wasser, Mannschaft und Einsatzgebiet dar. Den Ausschussmitgliedern müsse bewusst sein, dass mit einer abweichenden Beschaffung eine Befahrung der Zufahrten nicht möglich wäre und ggf. Regressforderungen auf die Stadt Burgdorf zukämen.  

 

Herr Nijenhof erwiderte, dass der Beschluss des vergangenen Jahres weiterhin maßgeblich wäre. Die Beschaffung eines TLF 4000 mit Staffelkabine sei zielführend. Die Tonnage des Fahrzeuges sei in der Vergangenheit nicht Gegenstand der Beratungen gewesen. Die Umbaunotwendigkeiten von Feuerwehrzufahrten sehe er nicht, da ausschließlich die Drehleiter diesen Bereich befahren müsse.

 

Herr Bürgermeister Pollehn antwortete, dass auch der Verwaltung an einer reibungslosen Beschaffung gelegen wäre. Das Wunschfahrzeug der Ortsfeuerwehr Burgdorf sei jedoch in der Form nicht realisierbar bzw. könne nicht ausgeschrieben werden. Auf Grundlage neuer Faktoren sei die Beschaffung erneut geprüft und der Aspekt der Tonnage neu bewertet worden. 

 

Auf Nachfrage von Herrn Nijenhof erwiderte Herr Stadtbrandmeister Heuer, dass es aus Sicht der Feuerwehr keine neuen bzw. anderen Erkenntnisse gebe. Zurzeit bestünden im Gebiet der Stadt Burgdorf Feuerwehrzufahrten mit 14 Tonnen (alte Norm) sowie 16 Tonnen (neue Norm). Dementsprechend seien von vornherein Verwerfungen in der Einsatzabarbeitung nicht auszuschließen. Er bewerte den Löschwasservorrat höher als die Befahrbarkeit von Feuerwehrzufahrten. Somit unterstütze er den klaren Wunsch der Ortsfeuerwehr, welcher die Beschaffung eines TLF 4000 mit Staffelbesatzung, einem 18 Tonnen Fahrgestell und einer erweiteren Ausstattung vorsehe.  

 

Herr Nijenhof forderte, dass die Beschlussfassung um die zulässige Gesamtmasse von 18 bis 18,25 Tonnen erweitert werde und die Maschinisten eine entsprechende Information bezüglich der Befahrung erhalten würden. 

 

Herr Meyer stellte fest, dass das Fahrzeug mit 4000 Litern Löschwasser, dem geforderten Material der Ortsfeuerwehr und einer Staffelkabine mit einer zulässigen Gesamtmasse von 16 Tonnen nicht realisierbar wäre. Die Reduzierung der Gesamtmasse hätte zur Folge, dass entweder die Löschwassermenge oder Material reduziert werden müsste. 

 

Herr Enderle bejahte diese Aussage und führte weiter aus, dass man sich konstruktiv mit der Ortsfeuerwehr geeinigt hätte. Die Löschwassermenge wäre um ca. 500 Liter reduziert worden, um die Tonnage einhalten zu können. Diese Verfahrensweise sei jedoch noch von Herrn Nijenhof gerügt worden.

 

Herr Nijenhof äußerte, dass der gefasste Beschluss die Beschaffung mit 4.000 Litern vorschreibe. Zukünftig wünsche er sich entsprechende (Verwaltungs-)Hinweise in den Ausschusssitzungen. Der Politik lägen keine Leistungsverzeichnisse zur Prüfung vor, da die Erstellung auf Arbeitsebene erfolge, was auch nicht geändert werden solle. Vorrangig sei jedoch das Einvernehmen mit der Freiwilligen Feuerwehr herzustellen, da die Ortsfeuerwehren mit den Fahrzeugen arbeiten müssten. Der Stadtbrandmeister kommuniziere deutlich, dass die 4.000 Liter Löschwasser notwendig seien und die zulässige Gesamtmasse nachrangig zu betrachten wäre. Insofern sei unverständlich, warum die Verwaltung an der 16 Tonnen-Grenze festhalte.  Die aus- und aufgeführten Argumente seien nicht nachvollziehbar. Die Entscheidung obliege dem Stadtbrandmeister.

 

Herr Bürgermeister Pollehn antwortete, dass der Stadtbrandmeister bei sämtlichen Beschaffungsvorgängen beteiligt werde und wandte weiter ein, dass das Befahren mit Fahrzeugen über 16 t im Stadtgebiet nicht überall zulässig sei. Haben die zukünftigen Feuerwehrfahrzeuge höhere Gesamtlasten, sei Folgendes zu beachten:

 

Befestigungen und Tragfähigkeit bei Zu- und Durchfahren sowie Aufstell- und Bewegungsflächen seien dann generell so zu befestigen, dass diese von Feuerwehrfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 16 t und einer Achslast von 10 t befahren werden könnten. Derzeit prüfe die Stadt alle Feuerwehrzufahrten auf deren Tragfähigkeit. Sollte dann das neu anzuschaffende TLF auf eine Gesamtmasse über 16 t gebaut werden, seien Einschränkungen beim Befahren von Grundstücken und Zufahrten zu berücksichtigen.

 

Er verweist darauf, dass die Kommunalaufsicht eingeschaltet und somit das Verfahren nochmals komplett beleuchtet worden sei. Der damalige Beschluss sei mit den Eckpunkten, die heute durch die Verwaltung aufgezeigt worden seien, einfach nicht umsetzbar.

 

Herr Stadtbrandmeister Heuer ergänzte, dass die Gefahr, mit einem 16-Tonnen-Fahrzeug auf eine 14-Tonnen-Zufahrt zu fahren, höher wäre, als das Bewusstsein, dass keinerlei Zufahrt benutzt werden dürfe.

 

Herr Braun forderte, dass der Beschaffungsvorgang schnellstmöglich ausgelöst werden solle.

 

Herr Bürgermeister Pollehn merkte an, dass das Verfahren in Abhängigkeit des Fahrgestells, der Ausstattung sowie der Hinweise der Kommunalaufsicht grundsätzlich überdacht werden müsse.

 

Herr Nijenhof teilte mit, dass die Beschlussfassung eindeutig sei. Durch die Stadtverwaltung sei ein Tanklöschfahrzeug 4000 mit Staffelbesatzung und bedarfsgerechter Ausstattung zu beschaffen.

 

Herr Bürgermeister Pollehn erwiderte, dass das Fahrzeug, so wie es die Ortsfeuerwehr Burgdorf gefordert habe, nicht gebaut werden könne.

 

Herr Enderle ergänzte, dass das geplante Fahrzeug überzeichnet wäre und somit Platzmangel für Ausrüstungsgegenstände herrsche.  

 

Herr Nijenhof stellte fest, dass die Diskussion keine neuen Erkenntnisse gebracht habe. Die Argumente des Stadtbrandmeister seien stichhaltig. Der Aspekt der (Feuerwehr-)Zufahrten und der Gewichtbegrenzung könne vernachlässigt werden.

 

Herr Meyer fasste zusammen, dass ein TLF 4000 mit 18t zulässigem Gesamtgewicht und einer Staffelkabine beschafft werden solle.

 

Herr Nijenhof fügte hinzu, dass auch die bedarfsgerechte Ausstattung berücksichtigt werden müsse. Diese (Bedarfs-)Feststellung obliege der Feuerwehr und nicht der Verwaltung.

 

Herr Bürgermeister Pollehn hinterfragte die Bedarfsgerechtigkeit und sah vorrangig die Verantwortung, insb. des Budgets, bei der Verwaltung.

 

Herr Nijenhof zog seine Aussage bezüglich der Bedarfsfeststellung zurück.

 

Frau Neitzel bat um Abstimmung.

 

Herr Nijenhof teilte abschließend mit, dass das Gewicht des Fahrzeuges keine entscheidende Größe für die Beschaffung des TLF 4000 darstelle. Insofern solle ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 18,5 Tonnen ausgeschrieben werden.

 

Herr Bürgermeister Pollehn erwiderte, dass nun die Belastbarkeit der Feuerwehrzufahrten, die bisher für 14 bzw. 16 Tonnen ausgestaltet seien, untersucht werden müssten. Durch die höhere Tonnage von 18 Tonnen könne es zu einer zeitlichen Verzögerung bei der Brandbekämpfung kommen. Diesen Einwand möge das Gremium bedenken.