Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten mit fünf Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und drei Enthaltung den folgenden empfehlenden Beschluss:

A)  Von den Ergebnissen der in der Begründung in Kapitel V.2 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren

·         der in der Zeit vom 26.10. bis 27.11.2020 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

·         der mit Schreiben vom 14.10.2020 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

·         der in der Zeit vom 22.03. bis 23.04.2021 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie

·         der mit Schreiben vom 11.03.2021 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung in Kapitel V.2 beschriebenen Abwägungsvorschläge werden beschlossen.

(siehe Beschluss B) – Satzungsbeschluss auf der folgenden Seite)

B)   Satzungsbeschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 0-73 „Nordwestlich Weserstraße“ wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren in der Fassung vom 19.05.2021 als Satzung sowie die Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 19.05.2021 beschlossen.

       


Eine nochmalige Erläuterung der Vorlage erfolgte nicht.

Frau Heller stellte fest, dass die nord-westliche Bebauung trotz des gegenteiligen Wunsches der Ausschussmitglieder als Einzelhausbebauung und nicht für Reihenhäuser festgesetzt worden sei. Dies bedeute, dass in diesem Bereich die Errichtung von Doppelhäusern möglich sei. Gerade dies sollte, angesichts der Bebauung im Gebiet „An den Hecken“ vermieden werden.

Frau Borchers erwiderte hierauf, dass die Verwaltung bei ihrer Konzeption geblieben sei um einen Mix verschiedener Wohnformen zu erreichen und die Bebauung zum Außenbereich hin abzustufen.

Herr Nijenhof und Frau Weilert-Penk schlossen sich Frau Heller an und bekräftigten nochmals die mit der Zulassung von Einzelhäusern verbundene Sorge.

Frau Borchers verwies darauf, dass eine Änderung in dem gewünschten Sinne zu einer erneuten Auslegung führe. Da im städtebaulichen Vertrag fixiert sei, dass der Ankauf der Flächen bis zum 30.09.21 festgeschrieben sei, würde eine erneute Auslegung dies verhindern.

Herr Köneke sprach sich für die Planung in der vorliegenden Form aus. Gegebenenfalls könne die Festsetzung von Reihenhäusern sogar dazu führen, dass die Vermarktung der Grundstücke erschwert werde.

Auf Antrag von Herrn Nijenhof unterbrach Herr Dr. Kaever die Sitzung um 19.10 Uhr.

Um 19.16 Uhr setzte Herr Dr. Kaever die Sitzung fort.

Herr Paul erklärte, dass die SPD und die Freien Burgdorfer dann dem Satzungsbeschluss zustimmen würden, wenn die Verwaltung gleichzeitig beauftragt werde, dass auf der betreffenden Fläche keine Doppelhäuser errichtet werden dürfen und dies dem Beschluss beigefügt werde.

Frau Borchers erwiderte hierauf, dass die Antragsteller in diesem Fall aufgrund der bestehenden Festsetzung weiterhin den Anspruch auf Errichtung eines Doppelhauses hätten. Eine entsprechende Vorgehensweise sei nur über die Änderung des Bebauungsplanes möglich.

Herr Nijenhof erklärte, dass die SPD und die Freien Burgdorfer  sich nicht der Stimme enthalten hätten, weil sie das Bebauungsplangebiet schlecht fänden, sondern weil es nicht so werde wie man es gewollt habe. Die hierzu gemachten baurechtlichen Ausführungen der Verwaltung seien in dieser Form nicht nachvollziehbar.