Sitzung: 05.07.2021 Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2021 1649
Der Ausschuss für Schulen,
Kultur und Sport fasste einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:
I.
Die von dem Beratungsunternehmen
SIKMa GmbH, Achim, erarbeitete Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur „Ermittlung
der wirtschaftlichsten Baumaßnahme für eine moderne
Gudrun-Pausewang-Grundschule nebst Sporthalle in Burgdorf“ vom 26.05.2021 wird
zur Kenntnis genommen.
II.
Aufgrund der in der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dargestellten wirtschaftlichen Vorteile wird
ein Neubau des Schulgebäudes errichtet. Das Bestandsgebäude wird nach
Fertigstellung des Neubaus abgerissen. Hinsichtlich der Sporthalle wird das
weitere Vorgehen nach der Beantwortung der von der SPD-Fraktion hierzu
gestellten Anfrage beraten.
Herr
Droste und
Herr Werner erläuterten anhand einer
Präsentation die Ergebnisse der von Ihnen angefertigten Studie.
Herr
Köneke sprach sich im Namen seiner
Fraktion trotz der erheblich gestiegenen Kostenschätzung für den Neubau des
Schulgebäudes aus. Hinsichtlich der Sporthalle schlug er eine mögliche vierte
Variante vor, nämlich das weitere Vorgehen noch nicht sofort zu entscheiden und
in der heutigen Sitzung noch nicht über die Sporthalle abzustimmen.
Frau
Gersemann führte aus, dass die SPD
ebenfalls den Neubau der Gudrun-Pausewang-Grundschule unterstütze. Dies setze
allerdings voraus, dass der Rückbau des Bestandes erst nach der Errichtung des
Neubaus erfolge. In der Frage der Sporthalle favorisiere die Fraktion die
Sanierung der vorhandenen Halle, da es sich um eine Dreifeld-Halle mit Tribüne
handele, die auch den Burgdorfer Sportvereinen zu Gute kommen könne. Darüber
hinaus beantrage die Fraktion unter Ziffer 3 des Beschlussvorschlages die
Verwaltung zu beauftragen, die Sanierung und den Betrieb des stillgelegten
Lehrschwimmbeckens im Keller zu prüfen. Als Betreiber könne man sich die
Wirtschaftsbetriebe Burgdorf vorstellen. Herr Nijenhof antwortete
hierauf, dass die Entscheidung für die Errichtung einer Vierfeldhalle für die
RBG ausdrücklich darauf begründet war, dass für die GPGS nur eine Zweifeldhalle
in Betracht kommt.
Vor
diesem Hintergrund könne nur die Variante 2a und 2b in Frage kommen.
Frau
Weilert-Penk erklärte, dass im Grundsatz
die GPGS bereits gebaut sei, das Gebäude jedoch vom Gymnasium genutzt werde.
Für die Planung eines weiteren Neubaus müsse man die zügige Entwicklung der
Stadt berücksichtigen. Das bedeute, dass von einer Fünfzügigkeit, wenn nicht
sogar Sechszügigkeit ausgegangen werden müsse. Vor diesem Hintergrund werde
weiterhin eine Dreifeldhalle benötigt. Diese komme nicht nur der Schule selbst,
sondern auch dem Vereinssport zu Gute. Der damalige Entschluss, die
Schwimmhalle aufgrund der Betriebskosten von 67.000,- € stillzulegen, sei ein
Fehler gewesen, da man feststellen musste, dass immer weniger Kinder schwimmen
lernen.
Frau
Weilert-Penk verteilte den Ihren
Ausführungen entsprechend geänderten Beschlussvorschlag. (Der Text befindet
sich in der Anlage 1 des Protokolls).
Herr
Paul sprach sich gegen die
zeitliche Trennung der Beschlüsse zum Schulgebäude und zur Sporthalle aus. Da
die Sanierung der Dreifeld-Halle die gleichen Kosten wie der Neubau einer Zweifeldhalle
verursache, müsse die Entscheidung für die größere Halle fallen.
Herr
Nijenhof hielt dagegen, dass die
Verwaltung in der Diskussion um die RBG-Halle explizit vorgestellt habe, dass
der Neubau einer Sporthalle für die GPGS dann nur als Zweifeldhalle erfolgen
könne, um die notwendigen Einsparungen zu erreichen.
Herr
Köneke sprach sich gegen eine
übereilte Entscheidung über die Sporthalle aus. Die in der Vorlage aufgezeigten
Kosten seien noch nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt, so dass es
sinnvoll sei, in der heutigen Sitzung nur das Schulgebäude selbst zu
beschließen.
Herr
Werner erklärte, dass es keinen
diesbezüglichen Zeitdruck gebe, die Entscheidungen gleichzeitig zu
treffen.
Bürgermeister
Pollehn äußerte sein Unverständnis
gegenüber den Forderungen der SPD-Fraktion. Die damalige Situation sei genauso
gewesen wie von Herrn Nijenhof wiedergegeben. Man sei sich darüber im
Klaren gewesen, dass man sich die Vierfeldhalle nur leisten könne, wenn die
Vereine diese mitnutzten. Vor dem Hintergrund, dass der Neubau der GPGS
das Doppelte des bisher veranschlagten koste, müsse man sich im Klaren sein,
dass der Haushalt völlig ausgereizt werde. Der Vorschlag, den Betreib des
Schwimmbades durch die Wirtschaftsbetriebe zu finanzieren, bedeute, dass dies
zu Lasten des städtischen Haushalts gehe. Unverständlich sei auch die
Forderung, die Schule fünf- bis sechszügig zu planen. Dies widerspreche allen
Vorgaben, die grundsätzlich eine vierzügige Planung mit einer Reserve für eine
eventuelle Fünfzügigkeit vorsähen. Darüber hinaus bestehe auch die Möglichkeit,
die Schulbezirke neu anzupassen. Die Schule müsse ohne Frage neugebaut werden,
die Sanierung und die Wiederaufnahme des Betriebs des Lehrschwimmbeckens sei
jedoch abzulehnen. Herr Zschoch dankte dem Bürgermeister für die
eindeutige Stellungnahme. Die Stilllegung des Schwimmbades sei eine
substanzielle Einsparung gewesen, die nicht rückgängig gemacht werden dürfe. In
Burgdorf selbst und in der Umgebung sei eine ausreichende Anzahl von
Schwimmbädern vorhanden. Für ihn könne daher nur die Variante 2 in Frage
kommen.
Herr
Schulz sprach sich aufgrund der
geführten Gespräche und Beschlüsse der letzten Jahre ebenfalls für die Variante
2 aus. Hinsichtlich der Sporthalle könne der Beschluss auch zu einem anderen
Zeitpunkt erfolgen.
Frau
Weilert-Penk und
Frau Gersemann schlugen alternativ vor,
den III. Punkt des Beschlussvorschlages als Prüfauftrag an die Verwaltung zu
geben.
Die
Mitglieder beider Ausschüsse einigten sich darauf, den Beschluss zu II. des
Beschlussvorschlages nur für die Neuerrichtung des Schulgebäudes zu fassen. Die
Entscheidung über die Sporthalle wurde vertagt.
Die
Änderung des Beschlussvorschlages zu Ziffer II. von Frau Weilert-Penk
wurde von Frau Gersemann als Anfrage an die Verwaltung gerichtet:
- Welche
Möglichkeit der Sanierung der Sporthalle und des Schwimmbades sowie der
Wiederinbetriebnahme des Schwimmbades bestehen
- Welche
Folgekosten entstehen aus dem Betrieb des Schwimmbades?
- Kann
der Betrieb des Schwimmbades durch die Wirtschaftsbetrieb Burgdorf
erfolgen?
Frau
Thieleking begrüßte die
Beschlussfassung der Ausschüsse und äußerte die Hoffnung, dass die Schule bei
der Beantwortung des Prüfauftrages miteingebunden werde.
Frau
Steenken begrüßte ebenfalls die
Beschlussfassung und befürwortete die Initiative der SPD-Fraktion hinsichtlich
des Lehrschwimmbeckens.