Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Rat fasste bei 32 Ja-Stimmen und einer Enthaltung

 

Beschluss:

1.)   Die Stadt Burgdorf erhebt im Jahr 2021 von den gemeinnützigen Vereinen mit Sitz in der Stadt Burgdorf keine Nutzungsentgelte, Gebühren, Mieten oder Pachten für die Nutzung von Sporthallen, Sportstätten oder anderen städtischen Gebäuden.

2.)   Die Verwaltung wird beauftragt mit den in der Stadt Burgdorf ansässigen Vereinen Kontakt aufzunehmen und abzufragen, inwieweit ein Förderbedarf aufgrund der Pandemie vorliegt. Darauf aufbauend sollen die Vereine eine Förderung erhalten, die sich an den laufenden Kosten und den entgangenen Einnahmen, sowie auch ggf. an den Mitgliedsaustritten orientieren sollen. Beispielhaft wird als Grundlage die überarbeitete Förderung durch die Stadt Lehrte herangezogen.


Herr Nijenhof erklärte, dass der Antrag aus insgesamt vier Punkten bestehe, davon stünden zwei bereits zur Abstimmung, über die beiden anderen werde noch im Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport beraten. Aus seiner Sicht sei der Antrag ein wichtiges Zeichen für die Vereine, dem insbesondere mit einem einstimmigen Votum Ausdruck verliehen werden könne.