Sitzung: 01.06.2021 Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: A 2021 1540
Die
Mitglieder des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport fassten mehrheitlich
den folgenden empfehlenden Beschluss:
1.
Die Allgemeine Sportförderung (Produkt 42100) soll von
10.000 EUR pro Jahr auf 50.000 EUR pro Jahr erhöht werden.
2.
Die Erhöhung soll rückwirkend zum 01.01.2021
beschlossen werden.
Herr Schrader
stellte den Antrag der FDP-Fraktion vor. Er beantragte, die Fördersumme der
allgemeinen Sportförderung von 10.000 € auf 50.000 € rückwirkend zum 01.01.2021
zu erhöhen. Herr Barm teilte dazu
mit, dass für das Jahr 2022 bereits fünf Anträge vorlägen, die bereits die
aktuelle Fördersumme von 10.000 € übersteigen würden. Die Verwaltung sei
aufgrund der vorliegenden und künftigen Sportförderungsanträge froh über den
gestellten Antrag. Herr Nijenhof
teilte mit, dass er den Antrag gutheiße. Er erwarte, dass die Erhöhung nicht zu
Lasten anderer Budgets gehe. Herr
Nijenhof regte für die Sportförderrichtlinie unter Nr. 5 – Investitionen
an, die Entscheidung über den Gesamtbetrag durch die Verwaltung oder den
Ausschuss neu zu bewerten. Nach seiner Ansicht solle der Bürgermeister
Entscheidungen zu Investitionen unter 5.000 € und nicht über 5.000 €
wahrnehmen. Frau Meinig teilte mit,
dass das Ehrenamt eine enorm wichtige Säule in Burgdorf sei. Bei
Investitionsvorhaben sollten die Vereine soweit wie möglich unterstützt werden
– jedoch sollten zwingend Kennzahlen von den Antragstellern eingeholt werden,
die bspw. zur Finanzierung (bei energetischer Herrichtung, Anteil Fördersummen
etc.) benötigt werden.
Herr Barm führte aus, dass das Regelwerk der Sportförderrichtlinie überarbeitet werde. U. a. sollte der Stichtag für die Antragsabgabe neu bewertet werden. Zudem müssten zwecks Vereinheitlichung einige Punkte (bspw. eine Nachweispflicht) aufgenommen werden.
