Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Mitglieder des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport fassten mehrheitlich den folgenden empfehlenden Beschluss:

1.    Die Allgemeine Sportförderung (Produkt 42100) soll von 10.000 EUR pro Jahr auf 50.000 EUR pro Jahr erhöht werden.

2.    Die Erhöhung soll rückwirkend zum 01.01.2021 beschlossen werden.


Herr Schrader stellte den Antrag der FDP-Fraktion vor. Er beantragte, die Fördersumme der allgemeinen Sportförderung von 10.000 € auf 50.000 € rückwirkend zum 01.01.2021 zu erhöhen. Herr Barm teilte dazu mit, dass für das Jahr 2022 bereits fünf Anträge vorlägen, die bereits die aktuelle Fördersumme von 10.000 € übersteigen würden. Die Verwaltung sei aufgrund der vorliegenden und künftigen Sportförderungsanträge froh über den gestellten Antrag. Herr Nijenhof teilte mit, dass er den Antrag gutheiße. Er erwarte, dass die Erhöhung nicht zu Lasten anderer Budgets gehe. Herr Nijenhof regte für die Sportförderrichtlinie unter Nr. 5 – Investitionen an, die Entscheidung über den Gesamtbetrag durch die Verwaltung oder den Ausschuss neu zu bewerten. Nach seiner Ansicht solle der Bürgermeister Entscheidungen zu Investitionen unter 5.000 € und nicht über 5.000 € wahrnehmen. Frau Meinig teilte mit, dass das Ehrenamt eine enorm wichtige Säule in Burgdorf sei. Bei Investitionsvorhaben sollten die Vereine soweit wie möglich unterstützt werden – jedoch sollten zwingend Kennzahlen von den Antragstellern eingeholt werden, die bspw. zur Finanzierung (bei energetischer Herrichtung, Anteil Fördersummen etc.) benötigt werden. 

Herr Barm führte aus, dass das Regelwerk der Sportförderrichtlinie überarbeitet werde. U. a. sollte der Stichtag für die Antragsabgabe neu bewertet werden. Zudem müssten zwecks Vereinheitlichung einige Punkte (bspw. eine Nachweispflicht) aufgenommen werden.