Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

     

 


Herr Hammermeister wies darauf hin, dass sich nach dem jetzt vorliegenden regionalisierten Ergebnis der Steuerschätzung beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Mindererträge von 371.000 € gegenüber dem im Haushaltsplan veranschlagten Ansatz ergeben werden. Für das Jahr 2022 seien sogar Mindererträge in Höhe von 466.000 € zu erwarten.

 

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ergeben sich für 2021 voraussichtliche Mindererträge in Höhe von rd. 10.000 €, für 2022 seien hier keine Veränderungen gegenüber dem im Haushaltsplan veranschlagten Ansatz zu erwarten.

 

Im Rahmen des Finanzausgleichs – so Herr Hammermeister – sei jetzt die endgültige Festsetzung des Grundbetrages erfolgt. Durch die Erhöhung des Grundbetrages erhält die Stadt Burgdorf einen Mehrertrag bei der Schlüsselzuweisung von 194.000 € gegenüber dem Haushaltsansatz 2021. Gleichzeitig steigt die Regionsumlage um 49.000 €, so dass im Saldo ein Mehrertrag von 145.000 € verbleibt.

 

Herr Hammermeister wies weiter darauf hin, dass nach jetzigem Stand bei der Gewerbesteuer ein Mehrertrag von rd. 200.000 € gegenüber dem Haushaltsansatz zum Soll gestellt sei. Allerdings werde bei der Vergnügungssteuer der Haushaltsansatz von 500.000 € bei weitem nicht erreicht werden, da die Spielhallen aufgrund der aktuellen Situation noch geschlossen seien. Hier müsse die weitere Entwicklung abgewartet werden.