Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Der Rat fasste bei 30 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen folgenden

 

Beschluss:

 

Der Rat stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG den überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 95.000 € bei den Produktkonten 36503.401900 / 36503.701900 (Dienstaufwendungen /-aus-zahlungen für sonstige Beschäftigte) zu.