Der Rat
fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Antrag A 2021 1595 „Städtebauliche
Steuerung innerstädtischer Gewerbeflächen durch Erlass einer
Vorkaufsrechtsatzung“ der SPD-Fraktion wird in den Ausschuss für Umwelt,
Stadtentwicklung und Bau überwiesen.
Herr G. Hinz stellte den Antrag vor. Gerade im Bereich der Bahnhofstraße und Gartenstraße gebe es ehemalige Gewerbeflächen, die sich von der Stadt Burgdorf gut entwickeln ließen. Um die Chancen auf ein Vorkaufsrecht zu verbessern, sei der Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung hilfreich. Herr G. Hinz bat um die Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau.