Der Rat fasste bei 30
Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen folgenden
Beschluss:
Die Stadt Burgdorf bindet das
Burgdorfer Mehrgenerationenhaus
- in
die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und
fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger
sowie - weiterhin
in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des
demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des
Mehrgenerationenhauses ein.
Vor diesem Hintergrund gewährt
die Stadt Burgdorf dem Burgdorfer Mehrgenerationenhaus im Förderzeitraum des
Bundesprogrammes (Laufzeit 01.01.2021 bis 31.12.2028) einen jährlichen Zuschuss
von 5.000 Euro als nichtrückzahlbare Zuwendung in Form einer
Festbetragsfinanzierung.