Der Rat fasste einstimmig
folgenden
Beschluss:
A)
Von den Ergebnissen der
in der Begründung in Kapitel 9 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren zum
Bebauungsplanentwurf Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“
- der in der Zeit
vom 04.05.2020 bis 18.05.2020 durchgeführten frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
- der mit Schreiben
vom 23.04.2020 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit
vom 07.12.2020 bis 15.01.2021 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB,
- der mit Schreiben
vom 26.11.2020 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB,
wird Kenntnis genommen.
Die in der Begründung in Kapiteln 8 und 9 beschriebenen Abwägungsvorgänge
werden beschlossen.
B) Satzungsbeschluss:
Der Bebauungsplan Nr.
0-84 „Neuer Bauhof“ wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung in der Fassung vom
Februar 2021 als Satzung sowie die Begründung, ebenfalls in der Fassung vom
Februar 2021, beschlossen.
Herr Paul hob den Beschluss als wichtigen Meilenstein für verbesserte Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden auf dem Bauhof hervor.