Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

A)     Von den Ergebnissen der in der Begründung in Kapitel 9 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplanentwurf Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“

 

-   der in der Zeit vom 04.05.2020 bis 18.05.2020 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili­gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-   der mit Schreiben vom 23.04.2020 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-   der in der Zeit vom 07.12.2020 bis 15.01.2021 durchgeführten öffentlichen Aus­legung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

-   der mit Schreiben vom 26.11.2020 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,

 

wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung in Kapiteln 8 und 9 beschrie­benen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

B)  Satzungsbeschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“ wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung in der Fassung vom Februar 2021 als Satzung sowie die Begründung, ebenfalls in der Fassung vom Februar 2021, beschlossen.

 


Herr Paul hob den Beschluss als wichtigen Meilenstein für verbesserte Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden auf dem Bauhof hervor.