Frau Weilert-Penk ließ über die Einzelabstimmung der Punkte 1
und 2 abstimmen.
Der Rat fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
Über Punkte 1 und 2 der Beschlussvorlage wird einzeln abgestimmt.
Der Rat fasste bei 31 Ja-Stimmen und einer Enthaltung folgenden
Beschluss:
1)
Ergänzend
zu den in den Kindergartengruppen in den Kindertagesstätten im Stadtgebiet der
Stadt Burgdorf (Einrichtungen in städtischer und freier Trägerschaft)
eingesetzten Kräften wird je Kindergartengruppe eine Zusatzkraft eingesetzt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen hierfür zu prüfen und die
erforderlichen Maßnahmen für eine schnellstmögliche Umsetzung zu benennen und
den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Rat fasste bei 23 Ja-Stimmen, fünf
Nein-Stimmen und vier Enthaltungen folgenden
Beschluss:
2) Die Verwaltung wird beauftragt,
erforderliche Anpassungen der Betreuungszeiten mit Blick auf das Ziel der
Sicherstellung von Betreuung in den Kernzeiten zu prüfen und vorzuschlagen.
Frau Meinig erklärte, dass gerade hinsichtlich des bestehenden Personalmangels in den Kindertageseinrichtungen die Einführung einer dritten Kraft zu einer Verbesserung der Arbeitssituation der Mitarbeiter*innen beitrage.
Herr Nijenhof bat um eine getrennte Abstimmung über die Punkte eins und zwei des Beschlussvorschlags. Er halte die Einführung einer dritten Kraft zur Stärkung der pädagogischen Arbeit für sinnvoll. Herr Nijenhof stellte die Zuständigkeit des Rates hinsichtlich der Entscheidung über die Anpassung der Betreuungszeiten in Frage. Er sehe die Entscheidung hierüber in der Zuständigkeit der Verwaltung. Eine Anpassung der Randzeiten könne bedarfsgerecht vor Ort in den Einrichtungen erfolgen. Aus diesem Grund werde die Gruppe WGS/FreieBurgdorfer bei einer Einzelabstimmung für den Punkt eins und gegen Punkt zwei stimmen. Sollte keine Einzelabstimmung erfolgen, werde die Gruppe sich enthalten.
Herr Fleischmann befürwortete die Einführung einer dritten Kraft. Er wünsche sich jedoch eine Erweiterung der Betreuungszeiten über 17 Uhr hinaus.
Herr Nijenhof stellte die Frage, ob aufgrund des Personalmangels mit einer Reduzierung bzw. dem Wegfall von Randzeiten zu rechnen sei.
Herr Kugel erklärte, dass keine Ausweitung, sondern möglicherweise eine Anpassung der Betreuungszeiten erfolgen müsse. Als Ergebnis des Personalmangels und dem Wunsch der Mitarbeiter*innen nach angemessenen Arbeitszeiten könne eine Betreuungszeit bis 17.00 Uhr gegebenenfalls nicht mehr aufrechterhalten werden.