Beschluss: vertagt

 

 

     

 


  Frau Borchers erläuterte die Planung. Anlass hierfür sei der Wunsch dort ansässiger Betrieb nach einer Erweiterung gewesen. Der festgesetzte Pflanzstreifen werde „entfernt“ und stattdessen in überbaubare Fläche umgewandelt. Die durch die Entfernung des Streifens erforderliche Kompensation erfolge auf Flächen aus dem Pool der Stadt Burgdorf in Sorgensen und in Otze.

Da sich der derzeit festgesetzte Pflanzstreifen Privateigentum der dort ansässigen Betriebe sei, sah Herr Köneke keine Notwendigkeit die besagte Kompensation zu 100% auf Kosten der Stadt Burgdorf ohne Beteiligung der betreffenden Betriebe durchzuführen. 

Frau Borchers entgegnete, dass man die Übernahme der Kompensation durch die Stadt Burgdorf als Förderung zur Bestandserhaltung der Betriebe betrachte.

Frau Heller schloss sich Herrn Köneke an und sprach sich ebenfalls für eine Beteiligung der durch die Änderung begünstigten Betriebe aus.  Dies sei in anderen Fällen, in denen Nachverdichtung betrieben worden sei, gerade von der Verwaltung als Gegenargument zur Durchführung eines Bauleitplanverfahrens ins Feld geführt worden.

Frau Borchers sagte zu, die Frage der Kostenbeteiligung zu klären.

Angesichts des Luftbildes in der aufgezeigten Präsentation, bat Herr Paul zu klären, ob es sich bei den Baulichkeiten, die bereits im Bereich des Pflanzstreifens errichtet wurden, um illegale Baulichkeiten handele.

Auf Antrag von Herrn Paul stimmten die Ausschussmitglieder einstimmig dafür, die weitere Beratung der Vorlage bis zur Klärung der genannten zwei Punkte zu vertagen.