Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vereinbarung mit der Region Hannover zu unterzeichnen.

 


 

Herr Plaß begrüßt Herrn Adams und Frau Rolle vom Ingenieurbüro SHP und appelliert, sich für die Diskussion ausreichend Zeit zu nehmen. Da es für die Stadt und deren Gesamtentwicklung ein wichtiges Thema sei, sei der Verwaltung im Vorfeld ein Fragenkatalog übermittelt worden.

 

Herr Adams stellt anhand einer Präsentation, die als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt ist, den Straßenbauentwurf des Ingenieurbüros SHP vor. Bei der Verkehrsplanung seien drei wesentliche Rahmenparameter berücksichtigt worden: Radverkehr, Fußgängerverkehr sowie Kfz-Verkehr bzw. ÖPNV. Hervorzuheben sei insbesondere, dass die Belange der Radfahrer durch die großzügige Dimensionierung der Radfahrstreifen (2,35 m) sowie der über 1.000 Radabstellplätze ausreichend berücksichtig werde. Für den ÖPVN sei die Schaffung einer Linksabbiegemöglichkeit sinnvoll, da die Busse nun ohne Druck abbiegen können und somit der Verkehr entschleunigt werde.

 

Herr Morich lobt die Arbeit des Ingenieurbüros und sieht die Radfahrer als die großen Gewinner des Projektes. Da der Verkehr in Zukunft immens zunehmen werde und das Herausfahren aus den Grundstückszufahrten bereits jetzt schon problematisch sei, setze er sich, zumindest für einen Teil der Straße, für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone ein.

 

Herr Wessarges hinterfragt, warum die Straße bereits vor Baubeginn der IGS fertiggestellt werden soll. Herr Herbst gibt an, dass diese Vorgehensweise mit der Bauverwaltung, welche für die Ausschreibung der Totalunternehmer der IGS zuständig ist, abgesprochen war. Ein Abwarten bis zum Baubeginn der IGS würde viele Konflikte hervorrufen, insbesondere wäre kein konfliktfreies Beschicken der Baustelle möglich.

 

Herr Wessarges möchte wissen, ob der Schwerlastverkehr für den Schulbau zu wesentlichen Schäden an der Straße führt. Herr Herbst verneint dies. Es handele sich um eine Kreisstraße, die Schwerlastverkehr ohne Weiteres verkraften müsse.

 

Herr Wessarges wünscht, dass eine solch bedeutsame Verkehrsbaustelle in den kommenden Jahren als wesentlicher Punkt im Mobilitätskonzept berücksichtigt wird. Herr Herbst kann den Wunsch nachvollziehen; macht aber deutlich, dass nicht bis zur Aufstellung eines Mobilitätskonzeptes gewartet werden könne. Zudem solle das Konzept nicht mit Detailplanungen überfrachtet werden, sondern lediglich grundsätzliche Vorgaben und Entscheidungen enthalten.

 

Herr Wessarges schlägt vor, die aus dem Wasserwerksweg kommende Fahrradstraße über die Straße „Vor dem Celler Tor“ zu verlängern. In dem Zuge solle der Schutzstreifen von 2,30 m auf 4,50 m verbreitert werden, so dass die Fahrradstraße für den gegenläufigen Verkehr geeignet sei. Herr Adams empfiehlt aus Verkehrssicherheitsgründen innerorts in Bereichen mit vielen Zufahrten (Grundstücks-, Parkplatz- oder Buszufahrten) Zweirichtungsradwege nach Möglichkeit zu vermeiden. Dies könne schnell zu Unfällen führen, da die abbiegenden Fahrzeuge sich zunächst nur auf den richtungskonformen Radfahrer konzentrieren und den Radfahrer aus der entgegensetzten Richtung übersehen. Herr Herbst ergänzt, dass eine gegenläufige Radwegführung den Vorgaben und Kriterien des Rates widersprechen. Im Rahmen des Radwegkonzeptes wurde für das Stadtgebiet Burgdorf die richtungstreue Radfahrerführung festgelegt. Zudem handele es sich bei der Straße um eine Kreisstraße, die nicht in der Straßenbaulastträgerschaft der Stadt Burgdorf liege, so dass eine Fahrradstraße nicht ohne Weiteres über die Kreisstraße hinweg geführt werden könne.

 

Herr Wessarges stellt infrage, ob das Abfließen des Radverkehrs von der Schule mit den geplanten Verkehrsinseln zeitgerecht und vernünftig erfolgen kann. Damit Schulkinder, gerade morgens oder nach Schulschluss, nicht auf den Verkehrsinseln verweilen, sehe er das Erfordernis einer Lichtsignalanlage. Herr Herbst wendet ein, dass eine Lichtsignalanlage vorgesehen sei. Herr Adams bestätigt, dass zur sicheren Querung eine Fußgänger-Lichtsignalanlage geplant sei. Mit der Insel werde durch die zusätzliche Querungsstelle ein Mehrwert geschaffen, da die Straße richtungskonform und damit sicherer überquert werden kann. Herr Wessarges hält fest, dass er der Argumentation des Ingenieurbüros folgen kann. Zweifel habe er aber dennoch.

 

Herr Nijenhoff äußert sich positiv zu den geplanten Verkehrsinseln. Schon die Verkehrsinsel an sich mache den Fahrzeugführern deutlich, dass langsamer und aufmerksamer gefahren werden müsse. Die Befürchtung eines Schülerstroms über die Verkehrsinsel sehe er hingegen nicht, zumal Schüler aus der Weststadt, die die Fahrradstraße nutzen, direkt auf die Lichtsignalanlage zufahren.

 

Frau Frick greift die Anregung von Herrn Morich auf und fragt nach, ob die Ausweisung einer Tempo-30-Zone vor dem Schulstandort möglich sei. Herr Herbst antwortet, dass dies zu prüfen bleibt. Es werde zu gegebener Zeit ein Antrag bei der Unteren Verkehrsbehörde der Region Hannover gestellt. Die Verantwortungs- und Entscheidungsbefugnis liege nicht bei der Stadt Burgdorf.

 

Herr Meyer möchte wissen, inwieweit die Firma Parlasca in die Bauplanungen eingebunden wurden. Er beobachte regelmäßig, dass der Anlieferungsverkehr die Straße kreuzquert. Herr Herbst erwidert, dass in Kürze ein Gespräch mit der Firma geführt werden soll. Geplant sei, dass die Bauabschnitte so getaktet werden, dass das Firmengelände immer anfahrbar bleibt. Auch in Bezug auf die Querungsmöglichkeiten werde bei der Planung Rücksicht genommen, indem die Schleppkurven so angelegt werden, dass die Fahrzeuge weiterhin hinauf- und herausfahren können.

 

Herr Meyer erkundigt sich, mit wie vielen Kraftfahrzeugen nach Fertigstellung der IGS sowie der Schule der Region Hannover zu rechnen ist. Herr Herbst entgegnet, dass darüber keine konkreten Prognosen vorliegen. Auch wenn der Zu- und Abfahrtsverkehr zunehmen werde, werde es sich höchstwahrscheinlich um einen überschaubaren Rahmen handeln. Es sei nicht von einem wesentlich erhöhten Verkehrsaufkommen auszugehen. Er könne sich sogar vorstellen, dass einige Kfz-Fahrer aufgrund des erhöhten Radverkehrsaufkommen die Straße meiden und eine Ausweichmöglichkeit in Betracht ziehen.

 

Herr Meyer vergewissert sich, ob die Erreichbarkeit der Zuwegung und Querung der Region bei der Planung berücksichtigt wurde. Herr Herbst bejaht dies. Es werde auch berücksichtigt, dass der Hol- und Bringverkehr parken könne. Man befinde sich allerdings noch in der Abstimmungsphase mit der Region sowie der Bauverwaltung. Eventuell müsse bei der Konzeption des Straßenraums noch geringfügig reagiert werden.

 

Herr Meyer möchte wissen, mit welchem Prozentsatz die Region Hannover als Anlieger der südlichen Erschließungsstraße zu Erschließungsbeiträgen zu beteiligen sei. Herr Herbst erläutert, dass die Region Hannover ca. 25 % vom beitragsfähigen Erschließungsaufwand (90 % des Erschließungsaufwandes) zu zahlen habe.

 

Herr Arand fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, den Radfahrstreifen entlang der Mulden von 2,35 m auf 2,55 m zu verbreitern und damit die Fahrbahn auf eine Breite von 3 m zu schmälern. Dadurch werde die Geschwindigkeit reduziert und es gebe für nebeneinanderfahrende bzw. überholende Verkehrsteilnehmer mehr Platz zu den Entwässerungsmulden. Herr Adams merkt an, dass zugunsten des Radfahrverkehrs bereits von der durch Regelwerk vorgeschriebenen Mindestbreite von 1,85 m abgewichen wurde. Eine vorgeschlagene Verbreiterung auf 2,55 m sei zwar theoretisch denkbar, allerdings dürfe der Straßenraum in der Summe nicht außer Acht gelassen werden. Es solle der Eindruck vermieden werden, dass der Kfz-Verkehr neben einer sehr breiten Radverkehrsanlage fahre. Das zu enge Nebeneinanderfahren von Kfz und Radverkehr könne zu Berührungskonflikten führen.

 

Herr Arand erkundigt sich, ob die Entwässerungsmulden Starkregen geeignet sind. Herr Herbst bejaht dies, jedoch gebe es – wie bei allen entwässerungstechnischen Einrichtungen auch – natürliche Grenzen. Der unvorhersehbar starke Niederschlag, der alle paar Jahre auftritt, könne dann nicht abgeführt werden.

 

Herr Herbst merkt an, dass bei der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Fördermittel für die Baumaßnahme beantragt wurden. Bei Bewilligung des Antrags würden ca. 1 Mio. € Fördermittel fließen, so dass die Stadt ca. 500.000 € zu tragen hätte. Problematisch sei allerdings, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Gewissheit zur Bewilligung des Antrags besteht. Im schlimmsten Falle müsse, um das Projekt insgesamt nicht zu gefährden, die Maßnahme trotzdem fortgeführt werden. Herr Meyer gibt zu bedenken, dass in Anbetracht der städtischen Haushaltssituation bis zur Freigabe durch den Fördergeber gewartet werden solle. Herr Herbst wiederholt, dass nicht allzu lange gewartet werden dürfe, um den zeitgerechten Plan des IGS-Projektes zu gewährleisten. Herr Arand stellt klar, dass das IGS-Projekt auf keinen Fall zeitlich nach hinten verschoben werden dürfe. (Alle Ausschussmitglieder stimmen zu.) Da das Zeitfenster kurz sei, solle kurzfristig eine Sondersitzung einberufen werden. Bis dahin müsse der Beratungsbedarf abgeschlossen sein. Herr Plaß weist darauf hin, dass mit der Abteilung Tiefbau bereits ein Gespräch zum eingereichten Fragenkatalog vereinbart wurde. Herr Arand bittet, die eingereichten Fragen mit den Antworten allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen. So könne ein einheitlicher Wissensstand gewährleistet werden. Zudem halte er ein fraktionsübergreifendes Vorgespräch für sinnvoll. Herr Plaß nimmt den Vorschlag an.

 

Nachrichtlich über Protokoll:

Am 20.04.2021 fand mit einigen Ausschussmitgliedern ein gemeinsames Gespräch statt. Die wesentlichen Diskussionsinhalte sind in der Anlage 2 beigefügt.

 

Herr Herbst bittet, bereits in dieser Sitzung einen Beschluss zur Vereinbarung mit der Region zu fassen. Damit könne sie zeitnah an den Fördergeber weitergeleitet werden.

 

Der Ausschuss fasst einstimmig (9 Jastimmen) folgenden