Herr Nijenhof teilte mit, dass er die Vorgehensweise der Stadtverwaltung und deren Argumente nachvollziehen könne. Dessen ungeachtet wünsche er sich eine Prüfung, ob eine Öffnung der Tore von außen möglich wäre. Die Herstellung einer Schlupftür wäre nicht die Intention der Anfrage gewesen. Da das Gebäude zurzeit nicht genutzt werde, solle abermals geprüft werden, ob eine Nutzung des reinen Schießstandes möglich wäre. Es gehe ausschließlich um den Schießstand, der nach einer Alarmierung der Feuerwehr innerhalb von vier Minuten verlassen werden könne. Die Nutzungen der Toiletten, des Versammlungsraums und der Küche seien selbstredend nicht vertretbar.

 

Herr Meyer stellte folgende Fragen aus seiner Gruppe:

 

  • Gibt es in der Region Hannover eine ähnliche Situation der Doppelnutzung eines Gebäudes von Feuerwehr und Verein? Falls ja, welche Vorkehrungen werden dort ergriffen, um eine gemeinsame Nutzung möglich zu machen?

 

Antwort zu Protokoll:

Eine ähnliche Situation innerhalb und außerhalb der Region Hannover ist der Stadtverwaltung nicht bekannt.

 

  • Hat die Verwaltung Handlungsspielraum auf Grundlage der Corona- Schutzverordnung, bei niedrigeren Inzidenzwerten den Vereinssport zu ermöglichen?  

 

Antwort zu Protokoll:

Die nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden (hier: Region Hannover) und die Polizei sind gehalten, die Bestimmungen der Verordnung durchzusetzen und Verstöße zu ahnden. Insofern besteht kein Handlungsspielraum auf Grundlage der Corona-Schutzverordnung. Nach jeder Fortschreibung erfolgt eine Auswertung der Hinweise zur Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Feuerwehren in Niedersachsen. Die Anpassung und Umsetzung der Vor-Ort-Maßnahmen erfolgt in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Stadtbrandmeister.  

 

Herr Nijenhof fragte, ob die Sperrung des (Feuerwehr-)Gebäudes nur auf der Klassifizierung beruhe. Bei einer Änderung der Klassifizierung könne ggf. der Schießbetrieb wieder ermöglicht werden. Immerhin solle nach dem Neubau des Feuerwehrhauses Hülptingsen das Gebäude ein Dorfgemeinschaftshaus werden.

 

Herr Enderle führte hierzu aus, dass die Klassifizierung des Gebäudes eindeutig sei. Die Verwaltung befinde sich in der ständigen Prüfung der Nutzungsmöglichkeiten, jedoch habe man aufgrund des Runderlasses des Ministeriums des Inneren aktuell keinen Spielraum. Unter anderem sei derzeit auch keine Einrichtung von Wahllokalen in den Feuerwehrhäusern geplant.

 

Herr Nijenhof bittet erneut, Spielräume zu schaffen bzw. zu prüfen.

 

Herr Bürgermeister Pollehn bestätigte, dass eine Schaffung von Spielräumen nicht möglich wäre. Die geforderten Prüfungen seien durchgeführt und kommuniziert worden. Unter anderem habe er sich auf der Jahreshauptversammlung des Schützenvereins Hülptingsen hierzu geäußert. Zurzeit sehe er keine (Öffnungs-)Möglichkeit, da die Inzidenzen sehr hoch seien.