Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 1, Enthaltungen: 6

 

 


Herr Honnens von der Elterninitative wird als Sachverständiger im Sinne des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) begrüßt.

 

Herr Nijenhof stellt seinen Antrag vor und geht auf die Vorlage M 2020 1406/4 ein. Diese sei nicht mutig genug, da es sich lediglich um Empfehlungen des Bundesumweltministeriums handele. Die Summe von höchstens 200.000 € für Luftreiniger sei im Vergleich zu den übrigen diesbezüglichen Kosten in Millionenhöhe verschwindend gering. Mit der Beschaffung sorge man für die Zukunft der Kindertagesstätten. Luftfilteranlagen für die Gebäude seien zu aufwendig und teuer, aber die vergleichsweise günstigen Luftreiniger schützten sowohl Kinder als auch Mitarbeitende.

 

Herr J. Braun zeigt sich überrascht von dem Antrag. Dieselbe Diskussion habe man schon für die Schulen gehabt. Der Betrag von bis zu 200.000 € reiche bei weitem nicht aus, da Wartung und Filterwechsel nicht berücksichtigt seien. Die Verwaltung habe umfänglich recherchiert. Er habe Zweifel hinsichtlich der Wirksamkeit der Luftreinigungsanlagen.

 

Herr Kugel erläutert, dass die Recherche eine Expertise von Fachleuten darstelle. Sowohl Wartung als auch der Stromverbrauch müssten zusätzlich beachtet werden. Letzterer stelle einen Widerspruch zum angestrebten Klimaschutz dar. Es sei die richtige Entscheidung, die Luftreiniger nicht zu beschaffen, da die Erkenntnisse über die Wirksamkeit nicht ausreichend vorlägen. Das Lüften sei weiterhin notwendig und am effektivsten. Die Förder-Richtlinien des Landes würden lediglich eine Anmietung unterstützen, soweit nicht über die Fenster gelüftet werden könne. Es sei noch nicht angezeigt, Luftreiniger zu erwerben, wenn eine Stoß- oder Querlüftung möglich sei.

 

Herr Honnens berichtet von 50 weiteren Unterstützern seiner Initiative. Die Elternschaft habe ein großes Interesse daran, die Qualität der Arbeit in den Kindertagesstätten zu steigern und die Mitarbeiter*innen zu schützen. Im Winter müsse weitaus weniger gelüftet werden und der Schutz vor Kälte greife. Im Sommer habe es in einer Einrichtung eine große Wespenplage gegeben, die ein Öffnen der Fenster verhindert habe. Auch hier wirkten die Luftreiniger optimal. Die Räume in den Kindertagesstätten seien zu klein für eine derart große Anzahl an Menschen. Er schlage vor, die Luftreiniger bei einem Anbieter in Lehrte zu ordern, der hochwertige Geräte vertreibe und der Stadt Burgdorf einen Nachlass von 30 % anbiete. Die Elternschaft biete eine finanzielle Beteiligung an. Es sei denkbar, ein Pilotprojekt zu starten, um Berührungsängste abzubauen.

 

Herr Nijenhof sieht die Haltung des Landes zur Frage des Einsatzes von Luftreinigern als armselig an. Es könne viel mehr Sicherheit für alle Beteiligten erreicht werden.

 

Frau Gersemann führt aus, dass alle Gruppenräume in den Kindertagesstätten quergelüftet werden könnten. Sie wendet ein, dass die Bewegungsräume jedoch keine derartige Möglichkeit besäßen. Es sei abzuschätzen, ob Luftreiniger für diese Räume einzusetzen seien.

 

Herr Nijenhof gibt an, dass die Bewegungsräume erst in einem zweiten Schritt zu prüfen seien.

 

Herr Kugel betont, dass auch Luftreiniger das Lüften über Fenster nicht ersetzten. Dem Problem mit Wespen müsse man von außen entgegenwirken. In neu zu errichtenden Gebäuden sei die Belüftung von Räumen als bauliche Voraussetzung aufgenommen worden.

 

Herr Pollehn erinnert an die Folgekosten von Luftreinigern wie Wartung, Unterhaltung und auch Entsorgung, da die Haltbarkeit begrenzt sei. Zudem müsse eine fachgerechte Installation erfolgen. Der hohe Ressourcenverbrauch wirke kontraproduktiv in Bezug auf den Klimaschutz.

 

Frau Ruhkopf weist darauf hin, dass in den Kindertagesstätten viele Haushalte ungeschützt zusammenkämen. Alles, was zum Schutz für die Fachkräfte und die Kinder beitrage, sei daher sinnvoll.

 

Herr Honnens betont, dass die Geräte nicht laut seien und somit die pädagogische Arbeit nicht störten. Zudem sei der Stromverbrauch äußerst gering. Eine Lüftung über die Fenster sei besonders im Winter mit einem verschwenderischen Umgang mit Heizenergie verbunden. Filter müssten nur alle 2,5 Jahre gewechselt werden. Die ausgehandelten Preise seien inklusive Lieferung, Aufbau und Beratung der Leitungen der Kindertagesstätten. Nebenwirkungen seien nicht vorhanden.

 

Herr Kugel wirft ein, dass eine Vergabe nur nach dem öffentlichen Vergaberecht möglich sei.

 

Frau Meinig weist darauf hin, dass das Engagement der Eltern sehr begrüßenswert sei und die Mitarbeiter*innen einer großen Belastung ausgesetzt seien. Man wolle alles dazu beitragen, um diese zu schützen. Sie sei jedoch nicht überzeugt von der Sicherheit der Geräte. Sie ersetzten das Lüften nicht und könnten Infektionen nicht verhindern.

 

Herr Pollehn betont, dass die Geräte einer kritischen Hinterfragung zu unterziehen seien. In Kürze würden in der Kindertagesstätte wöchentlich 2 kostenlose Corona-Tests angeboten werden. Auch die Impfungen gingen voran.

 

Herr Honnens teilt mit, monatelang zu dem vorgeschlagenen Produkt recherchiert zu haben. Luftfilter könnten selbstverständlich keine direkte Ansteckung verhindern, aber sie schützten alle Übrigen. Man könnte sich nicht hinter den Nicht-Empfehlungen des Ministeriums verstecken. In Nordrhein-Westfalen seien die Luftreiniger im Einsatz und sorgten für eine Verlängerung der Lüftungsintervalle. Man wolle das Lüften nicht gänzlich ersetzen.

 

Herr Hinz hebt hervor, dass eine Entscheidung schwerfalle und schlägt vor, die Entscheidung im Verwaltungsausschuss zu treffen.

 

Herr Nijenhof fordert eine Abstimmung im Ausschuss für Jugendhilfe und Familie.

 

Frau Gersemann wünscht sich für die Diskussion im Verwaltungsausschuss eine Einbeziehung der Bewegungsräume. Auch soll die Darlegung der Verhinderung des Eindringens von Wespen im Sommer aufgenommen werden.

 

Anschließend bittet sie um Abstimmung. Bei jeweils einer Ja- und einer Nein-Stimme sowie 6 Enthaltungen wird der Antrag abgelehnt.

 

Lüftungspause: 19.15-19.25 Uhr