Herr Dr. Kaever eröffnete die Einwohnerfragestunde um 18.20 Uhr.

 

Eine Anwohnerin fragte, ob bei der Prüfung des Standorts für Windkraftanlagen touristische/Naherholungs- Aspekte berücksichtigt werden würden.

Antwort der Stadtplanung:

Die Prüfung von Standorten für Windenergieanlagen erfolgt anhand einer umfangreichen Potenzialflächenanalyse durch ein Fachbüro. Dieser Analyse wird ein Katalog an Kriterien zu Grunde gelegt, den es mit dem Fachbüro noch aufzustellen und mit der überörtlichen Planungsbehörde im Rahmen von einzuhaltenden rechtlichen Anforderungen abzustimmen gilt. Somit kann noch keine Aussage zu spezifischen Kriterien gegeben werden.

 

Ein Anwohner monierte, dass die Windkraftanlagen mit den Kaltluftentstehungsgebieten kollidieren und diese Gebiete dadurch zerstört werden würden.

Zudem bezweifle er stark, dass die Errichtung irgendwelche steuerlichen oder wirtschaftlichen Vorteile erzeugen würde.

Weiterhin sei bei dem Rückbau des Windkraftparks in Schillerslage das neue Fundament direkt neben dem noch vorhandenen alten Fundament errichtet worden.

Bei einer solchen Vorgehensweise würde das Grundwasser verdreckt werden.

Er könne daher nicht nachvollziehen, wieso für die Errichtung von Windkraftanlagen im Otzer Bruch gestimmt werden solle.

Außerdem sei der Artenschutz ein besonderer Aspekt, der in jedem Fall zu berücksichtigen sei.

Er verwies auf ein anderes Verfahren, bei welchem sie nachweisen mussten, dass dort der Rotmilan nistete und das Vorhaben dort nicht umgesetzt werden dürfe.

Ähnliches könnte für den Standort im Otzer Bruch ebenfalls zutreffen.

 

Frau Borchers erklärte, dass die Anregungen am besten im Planverfahren eingebracht werden sollten.

Sie bat um eine schriftliche Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens.

Zudem sagte sie zu eine Antwort über das Protokoll abzugeben.

Antwort der Stadtplanung:

Die Errichtung von Windenergieanlagen soll unter einer landschafts- und ortsbildverträglichen Bündelung erfolgen, um möglichst verträgliche Standorte unter den Aspekten des Schutzes der Anwohner sowie des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes zu identifizieren. Im Rahmen der Schaffung von Planungsrecht, welches durch die Aufstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplans Wind in Burgdorf erfolgen soll, wird das Thema Artenschutz durch die geplanten Artenschutzprüfungen berücksichtigt, die sich an den artenschutzrechtlichen Vorgaben (z. B. vom Windenergieerlass Niedersachsen) orientieren.

 

Herr Dr. Kaever schloss die Einwohnerfragestunde und damit auch den öffentlichen Teil der Sitzung um 18.30 Uhr.